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Wie wird Legasthenie oder Dyskalkulie diagnostiziert?
Stand: 10.08.2026
Legasthenie und Dyskalkulie werden nicht durch einen einzelnen Test festgestellt, sondern durch eine mehrteilige Diagnostik bei einer Fachperson, in der Regel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder in einer spezialisierten Ambulanz. Dazu gehören normierte Tests zum Lesen, Schreiben oder Rechnen, eine Überprüfung der allgemeinen kognitiven Fähigkeiten, ein Ausschluss von Hör- und Sehproblemen sowie Informationen aus Schule und Elternhaus. Am Ende steht ein schriftlicher Befund, den du für Nachteilsausgleich, Förderung und Anträge brauchst.
Wann eine Abklärung sinnvoll ist
Eine Diagnostik lohnt sich, wenn dein Kind trotz regelmäßigem Üben und ausreichender Förderung deutlich hinter dem zurückbleibt, was in seiner Klassenstufe erwartet wird. Typisch ist, dass Schwierigkeiten hartnäckig bleiben, obwohl dein Kind in anderen Bereichen gut mitkommt.
Warte nicht, bis die Noten über Jahre schlecht sind. Je früher klar ist, woran es liegt, desto eher lassen sich Frust, Vermeidung und Schulunlust auffangen. Auch wenn dein Kind bereits stark unter Druck steht, Bauchschmerzen bekommt oder morgens nicht in die Schule mag, ist eine Abklärung sinnvoll.
Wer die Diagnostik durchführt
Die Diagnose stellen ärztliche oder psychotherapeutische Fachpersonen, häufig in einer Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in einer Sozialpädiatrischen Ambulanz. Die Kinderärztin ist oft der erste Anlaufpunkt und stellt bei Bedarf eine Überweisung aus.
Schulpsychologische Dienste und Beratungsstellen der Schulämter können ebenfalls testen. Ihre Stellungnahmen sind vor allem für schulische Maßnahmen wichtig. Für Anträge auf Eingliederungshilfe wird meist zusätzlich eine ärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme verlangt.
Was bei der Untersuchung passiert
- ausführliches Gespräch zur Entwicklung, zur Schullaufbahn und zum Alltag
- normierte Tests zu Lesegeschwindigkeit, Leseverständnis, Rechtschreibung oder Rechenfertigkeiten
- Überprüfung der allgemeinen kognitiven Fähigkeiten, um die Leistung einordnen zu können
- Abklärung von Hören und Sehen, damit körperliche Ursachen nicht übersehen werden
- Fragebögen für Eltern und Lehrkräfte, manchmal ein Bericht aus der Schule
- Blick auf Konzentration, Belastung und seelisches Befinden
Die Termine verteilen sich oft auf mehrere Sitzungen. Das ist normal und liegt daran, dass Kinder bei Müdigkeit anders abschneiden. Danach folgt ein Auswertungsgespräch mit schriftlichem Befund und Empfehlungen.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Die Diagnostik selbst ist eine medizinische oder psychotherapeutische Leistung und läuft über die Krankenkasse. Für Förderung darüber hinaus wird es sozialrechtlich: Wenn eine Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung zu einer seelischen Belastung führt und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist, kommt Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Betracht. Zuständig ist dann das Jugendamt deines Wohnorts.
Für schulische Maßnahmen wie Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Erlasse und Verordnungen der Bundesländer. Ansprechpartner sind die Schulleitung und das zuständige Schulamt. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich, daher lohnt der direkte Blick in die Vorgaben deines Landes. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, kannst du in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.
Dein nächster Schritt
Vereinbare einen Termin bei der Kinderärztin und schildere konkret, was dir auffällt. Bitte um eine Überweisung zur Diagnostik. Sammle vorher Hefte, Klassenarbeiten und Zeugnisse der letzten ein bis zwei Jahre und notiere Beispiele aus dem Alltag. Bitte zusätzlich die Klassenlehrkraft um eine kurze schriftliche Einschätzung. Rechne mit Wartezeiten und melde dich parallel bei mehreren Stellen an.
Zusammenfassung
Legasthenie und Dyskalkulie werden über standardisierte Tests, eine Einordnung der kognitiven Fähigkeiten und den Ausschluss von Hör- und Sehproblemen festgestellt. Der schriftliche Befund öffnet Türen: Nachteilsausgleich über die Schule und das Schulamt, Förderung und bei seelischer Belastung Eingliederungshilfe über das Jugendamt. Der erste Schritt ist meist die Kinderarztpraxis.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Alltag rund um Schule und Teilhabe. Unsere Schulbegleitung kann ein Kind im Unterricht strukturieren, bei der Aufgabenorganisation unterstützen und Überforderung frühzeitig abfangen, während die Diagnostik noch läuft oder die Förderung anläuft.
Wir übernehmen keine Diagnostik und keine Lerntherapie, sortieren mit dir aber, welche Stelle für welchen Schritt zuständig ist, und arbeiten eng mit Schule und Elternhaus zusammen. Dein nächster Schritt: Melde dich bei uns für ein Erstgespräch und bring mit, was du bisher an Unterlagen und Beobachtungen hast.
Häufige Fragen
Die ärztliche oder psychotherapeutische Diagnostik wird in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet, wenn eine Überweisung oder ein regulärer Behandlungsanlass vorliegt. Für rein privat durchgeführte Testungen kann eine Zuzahlung anfallen. Frag vor dem Termin nach, wie die Praxis abrechnet.
Meist wird ab dem Ende der zweiten Klasse zuverlässig getestet, weil vorher noch zu viel Entwicklung im Fluss ist. Auffälligkeiten kann man aber früher beobachten und im Kindergarten oder in der ersten Klasse bereits fördern.
Die zugrunde liegende Schwierigkeit bleibt in der Regel bestehen, lässt sich aber durch Förderung und Strategien gut ausgleichen. Für Nachteilsausgleich in weiterführender Schule, Ausbildung oder Studium wird oft eine aktuelle Bestätigung verlangt.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.