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Volljährigkeit und Recht

Was ist Grundsicherung bei Erwerbsminderung?

Stand: 10.08.2026

Wenn dein Kind volljährig wird und aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten kann, stellt sich die Frage, wovon es künftig lebt. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist dafür der wichtigste Baustein. Sie ist eine eigenständige Leistung und wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden.

Worum es bei dieser Leistung geht

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch geregelt. Sie sichert das sogenannte Existenzminimum, also den grundlegenden Lebensunterhalt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Gemeint sind damit vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushalt und ein Anteil für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Die Leistung ist keine Rente und keine Gegenleistung für eingezahlte Beiträge. Sie ist eine Fürsorgeleistung und hängt deshalb immer davon ab, wie hoch der Bedarf ist und was an eigenen Mitteln vorhanden ist.

Wer sie bekommen kann

Anspruch haben in der Regel Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Dauerhaft voll erwerbsgemindert heißt vereinfacht, dass jemand auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Ob das zutrifft, prüft in der Regel der Rentenversicherungsträger auf Anfrage des Sozialamts.

Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen im Arbeitsbereich beschäftigt sind, gelten in der Regel als voll erwerbsgemindert. Die zweite Gruppe sind Menschen, die die Altersgrenze erreicht haben. Daneben gilt: Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland liegen.

Was zum Bedarf gezählt wird

Der Bedarf setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Die Höhe der Regelsätze wird regelmäßig angepasst, deshalb solltest du die aktuellen Beträge bei der zuständigen Stelle erfragen.

  • der Regelsatz für den laufenden Lebensunterhalt, abhängig davon, ob jemand allein lebt oder im Haushalt anderer
  • die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Gehbehinderung mit dem Merkzeichen G oder bei bestimmten Ernährungsformen aus medizinischen Gründen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, sofern sie nicht anderweitig gedeckt sind
  • einmalige Bedarfe, etwa für Erstausstattung einer Wohnung

Von diesem Bedarf wird abgezogen, was an eigenem Einkommen vorhanden ist, zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente, Arbeitsentgelt aus der Werkstatt oder Unterhalt. Für Werkstattentgelt und für bestimmte andere Einkünfte gelten Freibeträge.

Die Rolle der Eltern

Viele Eltern befürchten, für den Lebensunterhalt ihres volljährigen Kindes dauerhaft aufkommen zu müssen. Bei der Grundsicherung gilt hier eine wichtige Besonderheit: Auf das Einkommen der Eltern wird in der Regel nicht zurückgegriffen, solange es unterhalb einer gesetzlich festgelegten Jahresgrenze liegt. Diese Grenze liegt vergleichsweise hoch, sodass die meisten Familien nicht herangezogen werden.

Wichtig ist außerdem, dass das Kind ab 18 Jahren grundsätzlich als eigene Bedarfsgemeinschaft betrachtet wird. Lebt es weiterhin im Elternhaus, wirkt sich das allerdings auf die Berechnung von Unterkunftskosten und Regelsatz aus.

So läuft der Antrag

Der Antrag wird beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises gestellt, in manchen Regionen auch bei einer anderen benannten Stelle. Sinnvoll ist, den Antrag rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag vorzubereiten, denn Leistungen werden in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Gebraucht werden meist Nachweise zu Identität, Einkommen, Vermögen, Miete und Gesundheit. Hilfreich sind Berichte aus der Klinik, dem Sozialpädiatrischen Zentrum oder der Behandlung, aus denen die dauerhafte Einschränkung hervorgeht. Die Bewilligung erfolgt üblicherweise für einen befristeten Zeitraum und muss danach neu beantragt werden.

Zusammenfassung

Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung sichert den Lebensunterhalt von Erwachsenen, die dauerhaft nicht arbeiten können. Sie umfasst Regelsatz, Unterkunft, Heizung und mögliche Mehrbedarfe und wird um eigenes Einkommen gekürzt. Eltern werden bei üblichen Einkommensverhältnissen nicht herangezogen. Der Antrag läuft über das Sozialamt und sollte früh vorbereitet werden.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wir kennen aus der Begleitung vieler Familien, wie viel gleichzeitig ansteht, wenn ein junger Mensch volljährig wird. Unsere Assistenzkräfte begleiten im Alltag, unterstützen beim Sortieren von Unterlagen, beim Erstellen einer Übersicht über Fristen und beim Vorbereiten von Terminen. Auch der Weg zum Amt oder zu einem Beratungsgespräch kann gemeinsam gegangen werden, wenn das im Rahmen der bewilligten Assistenz möglich ist.

Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten, aber wir helfen dir dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden und den Überblick zu behalten. Als nächster Schritt lohnt sich ein Anruf beim Sozialamt deines Kreises oder deiner Stadt mit der Frage nach den Antragsunterlagen. Wenn du zusätzlich Begleitung im Alltag suchst, melde dich gern bei uns und wir schauen gemeinsam, was in deinem Bundesland möglich ist.

Häufige Fragen

Der Anspruch beginnt in der Regel frühestens mit der Volljährigkeit. Unterlagen kannst du aber vorher zusammenstellen und dich beim Sozialamt nach dem passenden Zeitpunkt für die Antragstellung erkundigen.

Verändert sich die gesundheitliche Situation oder das Einkommen, musst du das der zuständigen Stelle mitteilen. Die Leistung wird dann neu berechnet oder endet. Ein Zuverdienst ist grundsätzlich möglich, wird aber angerechnet.

Nein. Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen, Wohngeldalternativen oder Hilfsmittel laufen unabhängig davon. Sie werden von anderen Stellen bearbeitet und sollten getrennt beantragt werden.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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