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Geld und Steuern

Welche Stiftungen und Fonds unterstützen Familien mit behinderten Kindern?

Stand: 10.08.2026

Familien mit behinderten Kindern können sich an bundesweite Stiftungen, an Landesstiftungen für Familien in Notlagen und an kleinere Fonds von Vereinen, Kirchen und Selbsthilfeorganisationen wenden. Gefördert werden typischerweise Dinge, die keine Kasse bezahlt, etwa ein Therapiestuhl über dem Kassensatz, ein behindertengerechter Autositz, eine Familienauszeit oder ein Wohnungsumbau. Voraussetzung ist in der Regel, dass du vorher bei der zuständigen Behörde einen Antrag gestellt hast und eine schriftliche Ablehnung vorliegt.

Welche Töpfe es überhaupt gibt

Die Landschaft ist unübersichtlich, lässt sich aber in vier Gruppen sortieren. Das hilft, gezielt zu suchen statt sich zu verzetteln.

  • Große bundesweite Stiftungen, zum Beispiel die Aktion Mensch, die neben Projekten auch Einzelfallhilfen und Hilfsmittel fördert.
  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind, zuständig für Schwangere in finanzieller Notlage, beantragt über anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen.
  • Landesstiftungen und Landesfonds für Familien in Not. Viele Bundesländer haben eigene Härtefonds, die Namen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
  • Krankheitsbezogene und regionale Töpfe, etwa Fonds von Selbsthilfeverbänden zu Autismus, Epilepsie oder Diabetes, Sozialfonds von Kirchengemeinden, Lions- und Rotary-Clubs, Bürgerstiftungen und Fördervereine von Kliniken oder Schulen.

Kleine regionale Töpfe werden oft übersehen, obwohl dort die Chancen häufig besser sind als bei bekannten Adressen mit vielen Anträgen.

Warum die Ablehnung vom Amt der Schlüssel ist

Stiftungsgeld ist nachrangig. Fast alle Fördergeber verlangen den Nachweis, dass die vorrangigen Sozialleistungsträger nicht zahlen. Vorrangig sind zum Beispiel Hilfsmittel der Krankenkasse nach § 33 SGB V, Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI und Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX oder für Kinder mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII.

Deshalb ist eine Ablehnung kein Rückschlag, sondern eine Unterlage, die du brauchst. Wichtig ist trotzdem: Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Nutze diese Frist, auch wenn du parallel eine Stiftung anschreibst. Ein erfolgreicher Widerspruch bringt dir in der Regel mehr als eine einmalige Spende.

Wer dir bei der Suche hilft

Du musst das nicht allein recherchieren. Der Sozialdienst einer Klinik oder eines Sozialpädiatrischen Zentrums kennt die regionalen Fonds oft sehr genau. Auch die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und Selbsthilfevereine haben Listen und Erfahrungswerte.

Für die vorrangigen Leistungen sind je nach Fall die Krankenkasse, die Pflegekasse, das Sozialamt oder der Landkreis als Träger der Eingliederungshilfe sowie das Jugendamt zuständig. Wenn unklar ist, wer zahlen muss, leitet der zuerst angegangene Rehaträger den Antrag nach den Regeln des SGB IX weiter. Du musst nicht selbst herausfinden, wer der richtige Adressat ist.

Was einen Antrag überzeugend macht

Stiftungen entscheiden nach Ermessen. Sie lesen viele Anträge, deshalb zählt Klarheit vor Länge. Bewährt hat sich ein kurzes Anschreiben, das drei Fragen beantwortet: Was braucht dein Kind, warum genau das, und warum zahlt es niemand sonst.

  • Kostenvoranschlag oder Angebot, aktuell und nachvollziehbar
  • ärztliche oder therapeutische Begründung, konkret auf dein Kind bezogen
  • Ablehnungsbescheid der Kasse oder des Amtes in Kopie
  • kurze Darstellung der finanziellen Situation der Familie
  • Angabe, ob und wo du weitere Anträge gestellt hast

Stelle den Antrag immer vor dem Kauf. Bereits bezahlte Anschaffungen werden fast nie nachträglich erstattet.

Dein nächster Schritt

Lege heute eine Mappe an, digital oder auf Papier, und lege drei Dinge hinein: den letzten Ablehnungsbescheid, den Kostenvoranschlag und eine halbe Seite, auf der du in einfachen Worten beschreibst, was dein Kind braucht. Rufe dann bei der Beratungsstelle in deiner Nähe oder beim Sozialdienst an und frage nach Fonds in deinem Bundesland. Mit dieser Mappe kannst du mehrere Stiftungen parallel anschreiben, ohne jedes Mal neu anzufangen.

Zusammenfassung

Stiftungen und Fonds sind eine echte Möglichkeit, wenn Kasse oder Amt nicht zahlen, aber sie ersetzen keinen Sozialleistungsanspruch. Prüfe zuerst die vorrangigen Leistungen, nutze bei einer Ablehnung die Widerspruchsfrist von einem Monat und sammle parallel deine Unterlagen. Frag gezielt nach regionalen Töpfen, stelle den Antrag vor dem Kauf und lass dich von einer Beratungsstelle begleiten.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Alltag, und dazu gehört auch, den Überblick über Anträge nicht zu verlieren. Unsere Assistenzkräfte erleben täglich, was dein Kind konkret braucht, und diese Beobachtungen sind eine wertvolle Grundlage, wenn du einen Bedarf gegenüber einer Kasse, einem Amt oder einer Stiftung beschreiben musst. Wir sagen dir offen, welche Stellen in deinem Bundesland zuständig sind und wo Beratung sitzt, die Fondslisten führt.

Dein nächster Schritt: Melde dich bei uns in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und schildere kurz, worum es geht. Wir sortieren mit dir, was gerade offen ist, und benennen die Stelle, bei der du am sinnvollsten anfängst.

Häufige Fragen

Einmalige zweckgebundene Zuwendungen aus Stiftungsmitteln werden in der Regel nicht als Einkommen gewertet. Sicherheitshalber solltest du den Bewilligungsbescheid aufbewahren und bei laufenden Sozialleistungen die zuständige Stelle informieren, damit es später keine Rückfragen gibt.

Ja, das ist üblich und oft nötig. Gib in jedem Antrag ehrlich an, wo du sonst noch angefragt hast. Manche Fonds teilen sich Kosten auf, wenn eine Stelle allein nicht die volle Summe trägt.

Gegen Stiftungsentscheidungen gibt es kein förmliches Widerspruchsverfahren, weil kein Rechtsanspruch besteht. Du kannst aber nachfragen, woran es gelegen hat, den Antrag ergänzen und ihn bei einem anderen Fonds oder nach einiger Zeit erneut einreichen.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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