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Leistungen und Kinder

Wie bekomme ich Zuschüsse für den Umbau der Wohnung?

Stand: 10.08.2026

Zuschüsse für den Umbau der Wohnung bekommst du in erster Linie über die Pflegekasse, wenn dein Kind oder ein Angehöriger einen Pflegegrad hat. Die Leistung heißt "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" und wird je Maßnahme bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag bezuschusst. Entscheidend ist, dass du den Antrag vor Beginn der Arbeiten stellst und die schriftliche Zusage abwartest.

Das klingt nach viel Papier, ist aber gut machbar, wenn du in einer festen Reihenfolge vorgehst. Dieser Text zeigt dir, was gefördert wird, wer zuständig ist und was du zuerst tun kannst.

Was als Umbau im Sinne der Pflegekasse gilt

Gefördert werden Veränderungen, die die Pflege zu Hause erst ermöglichen, sie deutlich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützen. Es geht also nicht um Komfort, sondern um konkrete Barrieren im Alltag.

Typische Beispiele sind:

  • bodengleiche Dusche oder Umbau des Bads
  • Rampen, Handläufe und Treppenlifte
  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator
  • Absenkung von Schwellen, feste Haltegriffe
  • Anpassungen im Kinderzimmer, etwa ein Pflegebett mit passendem Zugang
  • bei starkem Bewegungsdrang oder Weglauftendenz auch Sicherungen an Fenstern und Türen, wenn der Pflegebezug nachvollziehbar ist

Auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung kann unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden, etwa für Umzugskosten.

Worauf sich der Anspruch stützt

Die Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI. Danach kann die Pflegekasse finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt wird. Der Zuschuss wird je Maßnahme bis zu einem im Gesetz genannten Höchstbetrag gezahlt und ist abhängig vom Einkommen nur in engen Grenzen. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann sich der Gesamtbetrag erhöhen.

Wichtig ist der Begriff "je Maßnahme". Ändert sich die Pflegesituation deines Kindes später deutlich, etwa weil es größer wird oder neue Hilfsmittel braucht, kann ein weiterer Umbau als neue Maßnahme gelten und erneut bezuschusst werden.

Wer zuständig ist und wie der Antrag läuft

Zuständig ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse deines Kindes angesiedelt ist. Ein formloser schriftlicher Antrag genügt, viele Kassen haben zusätzlich ein Formular. Beschreibe darin konkret, welche Barriere im Alltag Probleme macht, was geplant ist und warum das die Pflege erleichtert. Ein bis zwei Kostenvoranschläge, Fotos der aktuellen Situation und bei Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters helfen sehr.

Die Kasse prüft und beauftragt manchmal den Medizinischen Dienst oder einen Wohnberatungsdienst. Beginne nicht vor der Zusage, sonst kann die Kasse die Kosten ablehnen. Wird abgelehnt, hast du ab Zugang des Bescheids einen Monat Zeit für einen Widerspruch. Der Widerspruch kann kurz sein und später begründet werden.

Weitere Wege neben der Pflegekasse

Nicht alles läuft über die Pflegebedürftigkeit. Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lifter oder Duschstühle sind oft Leistungen der Krankenkasse nach § 33 SGB V, dafür brauchst du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Geht es um Teilhabe und barrierefreies Wohnen bei Behinderung, kann die Eingliederungshilfe beim Sozialamt zuständig sein, die entsprechenden Leistungen für Wohnraum sind im SGB IX geregelt. Daneben gibt es Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen und je nach Bundesland Landesmittel oder Stiftungen. Diese Töpfe lassen sich teilweise kombinieren, deshalb lohnt sich eine Beratung, bevor du dich festlegst.

Dein nächster Schritt

Schreib heute in fünf Sätzen auf, welche Situation in eurer Wohnung am meisten Kraft kostet, zum Beispiel das Heben ins Bad oder die Treppe zum Kinderzimmer. Schicke diesen Text als formlosen Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen an die Pflegekasse und bitte um ein Formular sowie um Nennung einer Wohnberatungsstelle. Damit ist das Datum gesichert und alles Weitere kann nachgereicht werden.

Zusammenfassung

Bei vorhandenem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI einen Zuschuss je Maßnahme für Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern. Antrag immer vor Baubeginn stellen, Zusage abwarten, bei Ablehnung innerhalb eines Monats widersprechen. Für Hilfsmittel ist die Krankenkasse zuständig, für Teilhabeleistungen die Eingliederungshilfe.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Alltag mit Schulbegleitung, Kita-Assistenz und Diabetesassistenz und kennt aus dieser Arbeit die Stellen, an denen Wohnsituation und Pflegebedarf zusammenhängen. Unsere Assistenzkräfte sehen im Alltag oft sehr genau, wo es hakt, etwa beim Transfer, beim Waschen oder auf dem Weg zur Haustür. Solche Beobachtungen kannst du für deinen Antrag nutzen, weil sie den Bedarf konkret machen.

Wenn du unsicher bist, wie du deinen Bedarf beschreibst, sprich uns an. Wir ordnen mit dir, welche Stelle zuständig sein könnte, und verweisen dich bei Bedarf an eine Wohnberatung oder Pflegeberatung in deiner Region. Der nächste Schritt bleibt aber einfach: eine kurze schriftliche Anfrage an die Pflegekasse, damit die Prüfung startet.

Häufige Fragen

Ja. Für bauliche Veränderungen brauchst du in der Regel die schriftliche Zustimmung der Vermieterseite. Kläre auch, ob und wie der Zustand beim Auszug zurückgebaut werden muss.

Über die Pflegekasse nicht. Ohne Pflegegrad kommen andere Wege infrage, etwa Hilfsmittel über die Krankenkasse, Leistungen der Eingliederungshilfe oder Förderprogramme und Stiftungen.

Nein, er ist eine eigenständige Leistung und mindert weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung oder Entlastungsbetrag.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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