Übergang in die Schule
Wie bereite ich den Übergang von der Kita in die Schule vor?
Stand: 10.08.2026
Der Übergang von der Kita in die Schule gelingt am besten, wenn du etwa ein Jahr vorher anfängst. Im letzten Kita-Jahr stehen Schulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, die Entscheidung über den Förderort und gegebenenfalls der Antrag auf Schulbegleitung an. Sammle früh die Berichte aus Kita, Frühförderung und von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, denn genau diese Unterlagen brauchst du später für jeden Antrag.
Das klingt nach viel. Es ist aber gut planbar, wenn du es in Schritte zerlegst.
Der Fahrplan im letzten Kita-Jahr
Die genauen Termine unterscheiden sich je nach Bundesland, der Ablauf ähnelt sich aber. Die Schulanmeldung findet in der Regel im Herbst oder Winter vor der Einschulung statt, die Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes meist im selben Zeitraum oder kurz danach. Wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf geprüft werden soll, läuft dieses Verfahren häufig parallel und kann mehrere Monate dauern.
Ein grober Fahrplan:
- Etwa zwölf Monate vorher: Gespräch mit der Kita, Schulen anschauen, offene Fragen sammeln
- Etwa neun bis zwölf Monate vorher: Schulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, gegebenenfalls Antrag auf Feststellung des Förderbedarfs
- Etwa sechs Monate vorher: Antrag auf Schulbegleitung stellen, sobald klar ist, welche Schule dein Kind besucht
- Letzte Wochen: Kennenlernen der Schule, Kontakt zur künftigen Lehrkraft, Übergabegespräch zwischen Kita und Schule
Worauf sich der Anspruch stützt
Eine Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung. Rechtsgrundlage ist § 112 SGB IX. Für Kinder, deren Bedarf auf einer seelischen Behinderung oder einer drohenden seelischen Behinderung beruht, greift § 35a SGB VIII. Welche Norm für dein Kind gilt, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab, nicht von deinem Wunsch.
Wichtig ist: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob dein Kind eine Regelschule oder eine Förderschule besucht. Auch der Wechsel von der Kita-Assistenz zur Schulbegleitung ist kein Automatismus. Es braucht einen neuen Antrag, weil sich Zuständigkeit und Rechtsgrundlage ändern können.
Wer entscheidet und welche Fristen gelten
Zuständig ist entweder das Jugendamt oder das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe. Für die Schuleingangsuntersuchung ist das Gesundheitsamt zuständig, für die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Schulzuweisung das Schulamt oder die zuständige Schulbehörde.
Stelle den Antrag schriftlich und lass dir den Eingang bestätigen. Über Anträge auf Eingliederungshilfe soll in der Regel zügig entschieden werden, die gesetzlichen Bearbeitungsfristen sind im Sozialrecht geregelt. Wenn ein Bescheid ablehnt oder weniger bewilligt als beantragt, hast du ab Zugang einen Monat Zeit für den Widerspruch. Diese Frist ist wichtig, notiere dir das Datum sofort auf dem Bescheid.
Wie du dein Kind vorbereitest
Neben dem Papierkram zählt die emotionale Vorbereitung. Kinder brauchen Bilder im Kopf, keine Erklärungen. Geh den Schulweg mehrfach ab, schaut euch von außen den Schulhof an, sprich über das, was gleich bleibt, etwa die Brotdose, der Ranzenplatz zu Hause, das Abholen.
Hilfreich sind außerdem ein kurzes Übergabegespräch zwischen Kita, Eltern und künftiger Schule sowie ein knappes Profil deines Kindes auf einer Seite: Was hilft, was überfordert, welche Signale zeigt dein Kind vor einer Überlastung. Das entlastet alle Beteiligten in den ersten Wochen.
Dein nächster Schritt
Nimm dir heute zwanzig Minuten und lege einen Ordner an, digital oder aus Papier. Hinein kommen der aktuelle Entwicklungsbericht der Kita, vorhandene ärztliche Befunde, Berichte der Frühförderung und deine eigenen Notizen zum Alltag. Trage danach die Termine für Schulanmeldung und Schuleingangsuntersuchung deiner Kommune in den Kalender ein. Damit hast du die Grundlage für jeden weiteren Antrag beisammen.
Zusammenfassung
Starte ein Jahr vorher, sammle Unterlagen früh und stelle den Antrag auf Schulbegleitung, sobald die Schule feststeht. Zuständig sind Jugendamt oder Sozialamt, rechtliche Grundlage sind § 112 SGB IX oder § 35a SGB VIII. Bei Ablehnung gilt die Widerspruchsfrist von einem Monat. Und vergiss neben den Formularen nicht die kleinen Rituale, die deinem Kind Sicherheit geben.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beim Wechsel von der Kita-Assistenz zur Schulbegleitung. Wir sortieren mit dir gemeinsam, welche Unterlagen vorliegen, welche noch fehlen und wie sich der Bedarf deines Kindes verständlich beschreiben lässt. Wenn eine Kita-Assistenz von uns dein Kind bereits begleitet, kann sie ihre Beobachtungen für das Übergabegespräch mit der Schule aufbereiten.
Dein nächster Schritt: Melde dich mit dem geplanten Einschulungstermin und dem Bundesland bei uns. Dann schauen wir, welche Fristen bei euch anstehen und ob eine Begleitung durch uns ab dem Schulstart möglich ist.
Häufige Fragen
Das ist nicht automatisch so. Es braucht einen neuen Antrag, und ob dieselbe Person eingesetzt werden kann, hängt vom Träger, vom Stundenumfang und von der Bewilligung ab. Sprich diesen Wunsch aber früh an, manchmal lässt er sich berücksichtigen.
Ein Antrag ist auch ohne abgeschlossene Diagnostik möglich. Entscheidend ist der beschriebene Bedarf im Alltag. Lege vorhandene Berichte aus Kita und Frühförderung bei und weise auf laufende Termine hin.
Nein, das sind getrennte Bereiche. Ob die Begleitung auch im Hort gilt, muss allerdings gesondert beantragt und begründet werden. Nimm den Nachmittagsbedarf deshalb gleich mit in den Antrag auf.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.