Übergang in die Schule
Wie läuft die Schuleingangsuntersuchung ab?
Stand: 10.08.2026
Die Schuleingangsuntersuchung findet in der Regel im Jahr vor der Einschulung statt und wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts durchgeführt. Sie dauert meist 30 bis 60 Minuten und schaut sich Sehen, Hören, Sprache, Bewegung, Konzentration und den Impfstatus deines Kindes an. Sie ist keine Prüfung, die dein Kind bestehen oder nicht bestehen kann, sondern eine Bestandsaufnahme, die zeigt, welche Unterstützung sinnvoll sein könnte.
Was bei der Untersuchung passiert
Der Ablauf ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich, folgt aber einem ähnlichen Muster. Zuerst gibt es ein Gespräch mit dir über die Entwicklung deines Kindes, über Erkrankungen, Therapien und den Alltag in der Kita. Danach folgen kurze, spielerische Aufgaben mit deinem Kind.
Typisch sind:
- Seh- und Hörtest
- Beobachtung von Sprache und Sprechen
- Aufgaben zu Grob- und Feinmotorik, zum Beispiel Hüpfen, Malen, Stifthaltung
- Aufgaben zu Zahlen, Formen, Mengen und Merkfähigkeit
- Blick auf Körpergröße, Gewicht und allgemeinen Gesundheitszustand
- Prüfung des Impfbuchs und des gelben Untersuchungshefts
Du darfst in der Regel dabei sein. Wenn dein Kind Hilfsmittel nutzt, Medikamente braucht oder eine Assistenz hat, sag das vorher an, damit die Untersuchung darauf eingestellt ist.
Wer einlädt und wer zuständig ist
Die Einladung kommt üblicherweise vom Gesundheitsamt oder über die Schule, an der du dein Kind angemeldet hast. Zuständig für die Durchführung ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst, zuständig für die Aufnahme und die Entscheidung über die Einschulung sind Schule und Schulamt. Das sind zwei verschiedene Stellen, auch wenn sie zusammenarbeiten.
Die Pflicht zur schulärztlichen Untersuchung ergibt sich aus den Schulgesetzen und Gesundheitsdienstgesetzen der Länder, die Regelungen unterscheiden sich also je nach Bundesland. Bundesweit gilt dagegen der Nachweis über den Masernschutz vor der Aufnahme in eine Schule nach § 20 Absatz 8 Infektionsschutzgesetz, deshalb wird das Impfbuch immer angeschaut. Wenn sich aus der Untersuchung ein Unterstützungsbedarf ergibt, laufen die weiteren Anträge nicht über das Gesundheitsamt, sondern über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII oder über den Träger der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX, meist das Sozialamt.
Wie du dein Kind vorbereitest
Erkläre deinem Kind in einfachen Worten, was passiert: Eine Ärztin oder ein Arzt schaut, wie gut du siehst und hörst, und ihr macht ein paar Spiele zusammen. Vermeide Sätze wie "streng dich an", die Druck erzeugen. Für viele Kinder hilft es, den Weg vorher einmal anzuschauen oder ein vertrautes Kuscheltier mitzunehmen.
Nimm mit, was du hast: Impfausweis, gelbes Untersuchungsheft, Brille oder Hörgerät, Arztberichte, Therapieberichte, Diagnosen und eine kurze eigene Notiz. Schreib in drei bis fünf Sätzen auf, was im Alltag gut läuft und wo dein Kind Unterstützung braucht. Das ist oft wertvoller als lange Aktenordner.
Was das Ergebnis bedeutet
Du bekommst eine Rückmeldung, häufig direkt im Anschluss und später schriftlich. Möglich sind Empfehlungen für eine augenärztliche oder logopädische Abklärung, für Ergotherapie, für eine weiterführende Diagnostik oder für Unterstützung im Schulalltag. Eine Empfehlung ist kein Bescheid und kein Urteil über dein Kind.
Über die Einschulung, eine mögliche Zurückstellung oder den Förderort entscheidet die Schulaufsicht nach Landesrecht, nicht der Schularzt. Wenn du einen schriftlichen Bescheid bekommst, mit dem du nicht einverstanden bist, gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zugang. Die genaue Frist steht immer in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.
Dein nächster Schritt
Leg dir jetzt eine Mappe an und sammle darin Impfausweis, Untersuchungsheft, vorhandene Befunde und deine eigene Notiz zum Alltag deines Kindes. Wenn du bereits vermutest, dass dein Kind in der Schule Begleitung brauchen wird, warte damit nicht bis zum Sommer: Stelle den Antrag auf Eingliederungshilfe frühzeitig beim Jugendamt oder Sozialamt, denn Bearbeitung und Personalsuche brauchen Zeit.
Zusammenfassung
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein kurzer, freundlicher Entwicklungscheck durch das Gesundheitsamt im Jahr vor der Einschulung. Sie prüft Sehen, Hören, Sprache, Motorik, Konzentration und Impfschutz und gibt Empfehlungen. Entschieden wird über die Einschulung von Schule und Schulamt. Gut vorbereitete Unterlagen und ein früher Antrag auf Unterstützung machen den Übergang für dein Kind deutlich ruhiger.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien im Übergang von der Kita in die Schule. Wir können mit dir sortieren, welche Unterlagen für die Untersuchung und für einen späteren Antrag sinnvoll sind, und dir helfen, den Bedarf deines Kindes so zu beschreiben, dass er für Ämter nachvollziehbar wird. Wenn dein Kind bereits eine Kita-Assistenz hat, achten wir darauf, dass Beobachtungen aus dem Kita-Alltag nicht verloren gehen, sondern in den Übergang mitwandern.
Wenn sich abzeichnet, dass dein Kind in der Schule Begleitung braucht, unterstützen wir bei der Umsetzung, sobald eine Bewilligung vorliegt. Der nächste Schritt für dich: Melde dich bei uns mit dem geplanten Einschulungstermin und einer kurzen Beschreibung der Situation, dann klären wir gemeinsam, was jetzt zeitlich ansteht.
Häufige Fragen
In den meisten Bundesländern ist die Untersuchung verpflichtend und Voraussetzung für die Einschulung. Einzelne Bestandteile, etwa bestimmte Tests, können je nach Landesregelung freiwillig sein. Frag im Zweifel direkt beim zuständigen Gesundheitsamt nach.
In der Regel ist ein Elternteil dabei. Wenn dein Kind eine weitere vertraute Person, eine Assistenz oder eine Dolmetscherin braucht, melde das vorher beim Gesundheitsamt an, damit es organisiert werden kann.
Melde dich möglichst schnell beim Gesundheitsamt und bitte um einen neuen Termin. Unentschuldigtes Fernbleiben kann je nach Bundesland Folgen für das Anmeldeverfahren haben, ein Nachholtermin ist aber üblicherweise möglich.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.