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Kita-Platz und Antrag

Hat mein Kind mit Behinderung Anspruch auf einen Kita-Platz?

Stand: 10.08.2026

Ja, dein Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz. Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung gilt für alle Kinder, unabhängig von Behinderung, Diagnose oder Unterstützungsbedarf. Eine Kita darf dein Kind nicht allein deshalb ablehnen, weil es mehr Begleitung braucht als andere Kinder.

Wichtig zu wissen: Der Platz selbst und die zusätzliche Unterstützung im Kita-Alltag sind zwei getrennte Dinge, die auch getrennt beantragt werden.

Was der Rechtsanspruch genau bedeutet

Die Grundlage steht in § 24 SGB VIII. Danach hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab dem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht der Anspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung. Dieser Anspruch macht keine Ausnahme für Kinder mit Behinderung.

Dazu kommt § 22a SGB VIII, der ausdrücklich vorsieht, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam gefördert werden sollen. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Kindern mit Behinderung den Zugang zu Bildung von Anfang an zu ermöglichen. Der Anspruch richtet sich auf einen bedarfsgerechten Platz, nicht automatisch auf eine bestimmte Wunsch-Kita.

Wer zuständig ist

Für den Kita-Platz ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, also in der Regel das Jugendamt deiner Stadt oder deines Landkreises. Dort meldest du den Bedarf an, auch wenn du dich zusätzlich direkt bei einzelnen Kitas bewirbst.

Für die Unterstützung im Kita-Alltag, also für eine Kita-Assistenz oder heilpädagogische Leistungen, ist es je nach Situation unterschiedlich. Bei einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung ist das Jugendamt zuständig, Grundlage ist § 35a SGB VIII. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung ist meist das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe zuständig, hier greifen die Regelungen des SGB IX. Wenn du unsicher bist, stelle den Antrag trotzdem. Nach § 14 SGB IX muss der Träger innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag sonst weiterleiten.

Wenn keine Kita einen Platz anbietet

Das ist die häufigste Hürde. Formal besteht der Anspruch, praktisch heißt es oft: kein Platz frei, oder das Personal reiche nicht aus. Wichtig ist dann, dass du den Bedarf schriftlich beim Jugendamt anmeldest und dir den Eingang bestätigen lässt. Damit ist dokumentiert, dass du den Anspruch geltend gemacht hast.

In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es eine Anmeldefrist, oft mehrere Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. Erkundige dich frühzeitig bei deinem Jugendamt, welche Frist bei euch gilt. Kommt eine schriftliche Ablehnung, hast du in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch. Das Datum steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids.

Der zweite Antrag: Unterstützung im Alltag

Ein Platz allein reicht oft nicht. Wenn dein Kind eng begleitet werden muss, etwa bei Übergängen, in der Gruppe, bei starken Gefühlen oder bei medizinischen Aufgaben, kannst du parallel Eingliederungshilfe beantragen. Hilfreich sind dafür:

  • ärztliche Berichte oder ein aktueller Entwicklungsbericht
  • eine Stellungnahme der Kita oder der Frühförderstelle
  • eine eigene Beschreibung typischer Situationen aus eurem Alltag

Die Zusage einer Kita fällt oft leichter, wenn absehbar ist, dass zusätzliche Unterstützung kommt. Deshalb lohnt es sich, beide Wege gleichzeitig zu gehen.

Dein nächster Schritt

Melde den Betreuungsbedarf noch diese Woche schriftlich beim Jugendamt an, per Mail oder Brief, mit Namen und Geburtsdatum deines Kindes, dem gewünschten Startdatum und dem Hinweis auf den besonderen Unterstützungsbedarf. Ein Satz reicht: "Hiermit melde ich für mein Kind den Bedarf an einem Betreuungsplatz ab dem... an und bitte um Nachweis eines geeigneten Platzes." Bewahre eine Kopie auf.

Zusammenfassung

Dein Kind hat denselben Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wie jedes andere Kind. Zuständig ist das Jugendamt, für zusätzliche Unterstützung je nach Behinderungsart das Jugendamt oder das Sozialamt. Melde den Bedarf früh und schriftlich an, achte auf örtliche Anmeldefristen und auf die Widerspruchsfrist von einem Monat. Stelle den Antrag auf Kita-Assistenz möglichst parallel.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in acht Bundesländern bei genau diesen Schritten. Wir schauen mit dir gemeinsam, welcher Bedarf tatsächlich besteht, wie du ihn verständlich beschreibst und welche Stelle bei euch zuständig ist. Wenn eine Kita zögert, weil sie den Aufwand nicht einschätzen kann, erklären wir im Gespräch, wie eine Kita-Assistenz im Alltag konkret arbeitet.

Dein nächster Schritt: Melde dich mit dem Alter deines Kindes, dem gewünschten Betreuungsbeginn und deinem Wohnort bei uns. Wir sagen dir, was als Nächstes sinnvoll ist, und begleiten dich bei Antrag und Kita-Suche, soweit wir in deiner Region tätig sind.

Häufige Fragen

Eine Ablehnung allein wegen einer Behinderung ist nicht zulässig. Kitas dürfen aber auf tatsächliche Grenzen verweisen, etwa fehlende Plätze oder bauliche Bedingungen. Lass dir Ablehnungen möglichst schriftlich geben und melde den Bedarf parallel beim Jugendamt an.

Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes und der Familie, etwa bei Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern. Die genauen Regeln zum Betreuungsumfang unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune.

Die Frühförderung arbeitet gezielt an Entwicklungsbereichen, oft in festen Einheiten und teils in einer Frühförderstelle. Eine Kita-Assistenz begleitet dein Kind im laufenden Kita-Alltag, also in der Gruppe, bei Übergängen und in schwierigen Situationen. Beides kann sich sinnvoll ergänzen.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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