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Schule und Schulwechsel

Wechsel auf die weiterführende Schule: Was muss ich vorbereiten?

Stand: 10.08.2026

Für den Wechsel auf die weiterführende Schule brauchst du vor allem drei Dinge: einen rechtzeitigen Antrag auf die nötige Unterstützung, ein persönliches Gespräch mit der neuen Schule und eine geordnete Übergabe der Unterlagen. Beginne damit möglichst ein halbes Jahr vor den Sommerferien, weil Anträge und Personalsuche Zeit brauchen. Wenn dein Kind schon eine Schulbegleitung hat, endet diese nicht automatisch mit dem Wechsel, sie muss aber für die neue Schule neu bewilligt werden.

Der Zeitplan im Überblick

Viele Familien unterschätzen, wie lange der Weg von der Anmeldung bis zum ersten Schultag dauert. Die Schulanmeldung läuft je nach Bundesland im Winter oder frühen Frühjahr. Anträge auf Eingliederungshilfe sollten möglichst zeitgleich gestellt werden, denn Prüfung, Gutachten und Bewilligung dauern in der Regel mehrere Wochen bis Monate.

  • Herbst und Winter: Schulen anschauen, Beratungsgespräche führen, Bedarf für dein Kind sammeln
  • Winter und Frühjahr: Schule anmelden, Antrag auf Unterstützung stellen, Unterlagen zusammenstellen
  • Frühjahr und Frühsommer: Übergabegespräch mit alter und neuer Schule, Kennenlernen der Räume
  • Letzte Ferienwoche: Schulweg üben, Materialien sortieren, Ablauf des ersten Tages besprechen

Worauf du bei der Schulwahl achten kannst

Nicht nur die Schulform entscheidet, ob es passt. Wichtig sind oft die Größe der Klassen, die Anzahl der Raumwechsel, die Länge der Wege im Gebäude, die Pausensituation und ob es einen ruhigen Rückzugsort gibt. Frag konkret nach, wie die Schule mit Nachteilsausgleichen umgeht und ob bereits Erfahrung mit Schulbegleitung besteht.

Hilfreich ist ein Besuch außerhalb des Tags der offenen Tür, wenn der normale Betrieb läuft. So bekommst du einen realistischen Eindruck von Lautstärke, Tempo und Atmosphäre.

Welche Rechtsgrundlage gilt

Unterstützung in der Schule ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung oder wenn diese droht, richtet sich der Anspruch nach § 35a SGB VIII, zuständig ist dann das Jugendamt. Für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung greift die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, insbesondere die Hilfen zur schulischen Bildung nach § 112 SGB IX. Zuständig ist hier in der Regel das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe, in manchen Bundesländern ein überörtlicher Träger.

Stelle den Antrag schriftlich und formlos, wenn du unsicher bist, welche Stelle die richtige ist. Der angegangene Träger muss den Antrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen weiterleiten, wenn er sich nicht für zuständig hält. Wichtig ist das Datum, an dem dein Antrag eingeht. Wenn ein Bescheid ablehnend ausfällt, hast du in der Regel einen Monat Zeit für den Widerspruch.

Was dein Kind selbst vorbereiten kann

Übergänge werden leichter, wenn das Neue vorher schon ein wenig vertraut ist. Fahrt den Schulweg mehrfach gemeinsam ab, auch zur echten Uhrzeit mit vollem Bus. Schaut euch Fotos der Schule an, sprecht über Namen von Lehrkräften und über den Ablauf des ersten Tages.

Hilfreich sind außerdem ein einfacher Stundenplan mit Farben, eine feste Ablage für Materialien und eine klare Absprache, an wen sich dein Kind in der neuen Schule wenden kann, wenn es nicht weiterweiß.

Dein nächster Schritt

Nimm dir heute zwanzig Minuten und schreibe zwei Listen. Auf die erste kommt, was dein Kind in der bisherigen Schule wirklich gebraucht hat, ganz konkret und aus dem Alltag beschrieben. Auf die zweite kommen die Unterlagen, die du bereits hast, zum Beispiel Berichte, Zeugnisse, ärztliche Stellungnahmen und bisherige Bescheide.

Dann rufe bei der zuständigen Stelle an, Jugendamt oder Sozialamt, und frage nach dem Antragsweg für den kommenden Schuljahresbeginn. Ein kurzer Anruf klärt oft mehr als wochenlanges Recherchieren.

Zusammenfassung

Plane den Wechsel früh, am besten ein halbes Jahr vorher. Kläre die Schulwahl mit Blick auf den konkreten Alltag deines Kindes, stelle den Antrag auf Unterstützung schriftlich und achte auf die Widerspruchsfrist von einem Monat. Ein Übergabegespräch zwischen alter und neuer Schule sowie das Üben des Schulwegs nehmen deinem Kind viel Unsicherheit.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder und Jugendliche als Schulbegleitung in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Beim Wechsel auf die weiterführende Schule können wir den Übergang mitgestalten: durch ein Kennenlernen vor den Ferien, durch die Abstimmung mit der neuen Schule und durch eine Begleitung, die sich am tatsächlichen Bedarf deines Kindes orientiert und nicht mehr tut als nötig.

Wenn du noch am Anfang stehst, melde dich gern für ein erstes Gespräch. Wir schauen gemeinsam, welcher Bedarf beschreibbar ist, welche Stelle bei euch zuständig sein dürfte und wie der Zeitplan bis zum Schuljahresbeginn realistisch aussieht. Über die Bewilligung entscheidet immer der Kostenträger, wir unterstützen dich aber dabei, den Weg dorthin sortiert zu gehen.

Häufige Fragen

Das ist möglich, aber nicht garantiert. Es hängt von der Bewilligung, von der Entfernung zur neuen Schule und von der Verfügbarkeit der Person ab. Sprich diesen Wunsch früh an, dann lässt er sich eher berücksichtigen.

Ein Nachteilsausgleich gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, etwa durch mehr Zeit bei Arbeiten oder einen ruhigeren Raum. Darüber entscheidet die Schule beziehungsweise die Schulaufsicht, nicht der Kostenträger der Eingliederungshilfe.

Schulrecht ist Ländersache, deshalb können Schulformen, Antragswege und Verfahren abweichen. Die Eingliederungshilfe muss beim neuen zuständigen Träger neu beantragt werden. Melde den Umzug frühzeitig, damit keine Lücke in der Unterstützung entsteht.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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