Therapie und Klinik
Wie läuft eine Vorstellung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ab?
Stand: 10.08.2026
Eine Vorstellung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein Gesprächstermin, kein Test, den man bestehen oder nicht bestehen kann. In der Regel dauert der erste Termin zwischen 45 und 90 Minuten und besteht vor allem aus Zuhören: Was belastet dein Kind, seit wann, in welchen Situationen. Danach entscheidet die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit dir, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Wie du überhaupt einen Termin bekommst
Der übliche Weg führt über die Kinderärztin oder den Kinderarzt, die eine Überweisung an eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis oder an die Ambulanz einer Klinik ausstellen. Du kannst dich auch direkt an eine Praxis wenden, viele arbeiten mit Wartelisten. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung ist unter 116 117 erreichbar und kann bei der Suche nach freien Terminen helfen.
Wartezeiten sind je nach Region unterschiedlich lang. Es lohnt sich, mehrere Stellen parallel anzufragen und dir zu notieren, wo du dich wann gemeldet hast. Sag am Telefon offen, wie belastet ihr aktuell seid. Wenn es akut ist, gibt es in Kliniken Notfallsprechstunden.
Was beim ersten Termin passiert
Meistens beginnt das Gespräch mit dir und deinem Kind gemeinsam. Gefragt wird nach den aktuellen Schwierigkeiten, nach Schlaf, Essen, Stimmung, Schule oder Kita, Freundschaften und Medienzeit. Auch die frühe Entwicklung, Schwangerschaft und Geburt, Erkrankungen in der Familie und einschneidende Erlebnisse kommen zur Sprache.
Danach spricht die Ärztin oder Psychologin oft allein mit deinem Kind, altersgerecht und ohne Druck. Jüngere Kinder dürfen dabei spielen oder malen. Häufig kommen Fragebögen für dich, für dein Kind und mit deinem Einverständnis für die Schule dazu. Je nach Fragestellung folgen Testungen zu Aufmerksamkeit, Sprache oder Lernen, eine körperliche Untersuchung sowie eine Blutentnahme, ein EEG oder ein Hör- und Sehtest, um körperliche Ursachen auszuschließen.
Worauf sich die Behandlung stützt
Die Untersuchung und Behandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist Teil der Krankenbehandlung. Der Anspruch darauf ergibt sich aus § 27 SGB V, für einen stationären Aufenthalt aus § 39 SGB V. Zuständig ist also deine Krankenkasse, die Kosten für ambulante Termine mit Überweisung werden in der Regel über die Versichertenkarte abgerechnet.
Ein Bericht aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie kann außerdem für andere Anträge wichtig sein, etwa für eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt oder für eine Schulbegleitung. Bitte deshalb am Ende um eine schriftliche Stellungnahme. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, hast du in der Regel einen Monat Zeit für einen Widerspruch.
Wie es nach dem Termin weitergeht
Oft gibt es schon am ersten Tag eine vorläufige Einschätzung, die endgültige Rückmeldung kommt aber meist erst nach weiteren Terminen. Mögliche Empfehlungen sind Elterngespräche, ambulante Psychotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, eine Tagesklinik, seltener ein stationärer Aufenthalt und in manchen Fällen Medikamente. Nichts geschieht ohne dein Einverständnis, und du darfst nachfragen, bis du verstanden hast, warum etwas vorgeschlagen wird.
Dein nächster Schritt
Ruf in den nächsten Tagen in der kinderärztlichen Praxis an und bitte um eine Überweisung zur Kinder- und Jugendpsychiatrie. Schreibe parallel auf einem Blatt zusammen:
- was dir seit wann auffällt, mit konkreten Beispielen aus dem Alltag
- wann es besser und wann es schlechter läuft
- welche Berichte schon vorliegen, etwa aus Kita, Schule oder Frühförderung
- welche Fragen du unbedingt stellen willst
Dieses Blatt nimmst du zum Termin mit. Es hilft, wenn du im Gespräch erschöpft bist oder dein Kind viel Aufmerksamkeit braucht.
Hier bekommst du sofort Hilfe
Wenn du oder dein Kind belastende Gedanken habt und nicht warten könnt, gibt es rund um die Uhr Menschen, die zuhören. Die Telefonseelsorge erreichst du kostenlos unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Kinder und Jugendliche können sich bei der Nummer gegen Kummer unter 116 111 melden. Für dringende medizinische Fragen außerhalb der Praxiszeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 erreichbar. Bei akuter Gefahr rufe 112. Hilfe zu holen ist keine Schwäche, sondern Stärke, und ihr seid mit dieser Situation nicht allein.
Zusammenfassung
Die Vorstellung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht aus Gespräch, Fragebögen, altersgerechtem Kontakt zu deinem Kind und je nach Fragestellung Tests sowie körperlicher Untersuchung. Der Weg dorthin führt meist über eine Überweisung, Grundlage ist die Krankenbehandlung nach § 27 SGB V über deine Krankenkasse. Am Ende steht eine Einschätzung und ein Vorschlag für die nächsten Schritte, den du in Ruhe mitentscheiden darfst.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder als Schulbegleitung und in der Kita-Assistenz und kennt den Alltag, über den in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gesprochen wird. Unsere Begleitungen beobachten strukturiert, was in Schule oder Kita gelingt und was regelmäßig zu Überlastung führt. Diese Beobachtungen kannst du, wenn du das möchtest, für den Termin nutzen, denn konkrete Beispiele sind für die Einschätzung oft hilfreicher als allgemeine Beschreibungen.
Auch nach dem Termin bleiben wir an deiner Seite, wenn Empfehlungen im Alltag umgesetzt werden sollen, etwa Pausen, Reizreduktion oder klare Abläufe. Wenn du wissen möchtest, wie eine Begleitung in deinem Bundesland aussehen kann, melde dich bei uns und beschreibe kurz die aktuelle Situation deines Kindes.
Häufige Fragen
Nicht immer. Der erste Termin findet in der Regel mit deinem Kind statt, es gibt aber auch reine Elterngespräche. Frage bei der Terminvergabe nach, wer erscheinen soll.
Sag das der Praxis offen, viele haben Erfahrung damit. Manchmal hilft ein Vorgespräch nur mit dir, ein kurzer Kennenlerntermin oder ein Video vom Wartebereich. Zwang bringt in der Regel nichts.
Nur wenn du es erlaubst. Für Fragebögen oder Berichte an die Schule brauchst du eine Schweigepflichtentbindung, die du unterschreibst und auch begrenzen kannst.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.