Therapie und Klinik
Wie finde ich einen Therapieplatz und was tue ich in der Wartezeit?
Stand: 10.08.2026
Einen Therapieplatz für dein Kind bekommst du in der Regel über eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über eine Ambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Frage nicht bei einer Praxis an, sondern bei vielen, und melde dich überall auf die Warteliste. Wartezeiten von mehreren Monaten sind häufig, und sie sagen nichts darüber aus, ob dein Kind Hilfe braucht.
Diese Suche ist anstrengend, gerade wenn du ohnehin am Ende deiner Kräfte bist. Es hilft, sie in kleine Schritte zu zerlegen und nicht alles an einem Tag erledigen zu wollen.
So gehst du bei der Suche vor
Der erste Schritt ist meist die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und welche Form passt. Diese Sprechstunde ist keine Therapie, aber sie ist die Eintrittskarte und wird schriftlich dokumentiert. Mit diesem Dokument kannst du weitersuchen, ohne alles neu erklären zu müssen.
Praktisch bewährt sich ein einfaches Vorgehen:
- Suche über die Arztsuche deiner Kassenärztlichen Vereinigung nach Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in deiner Umgebung.
- Rufe die Terminservicestelle 116 111 nicht, sondern 116 117 an und frage nach einem Sprechstundentermin.
- Notiere in einer Liste, wo du angefragt hast, wann und mit welchem Ergebnis.
- Frage ausdrücklich nach Ausfallterminen und ob du kurzfristig einspringen darfst.
- Frage die Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz, die Erziehungsberatungsstelle und den sozialpädiatrischen Dienst nach weiteren Kontakten.
Wenn die Krankenkasse oder das Jugendamt einspringt
Wenn du trotz nachweisbarer Suche in zumutbarer Zeit keinen Platz bei einer Praxis mit Kassenzulassung findest, kann die Krankenkasse die Behandlung bei einer Privatpraxis erstatten. Grundlage dafür ist die Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V. Wichtig sind eine Empfehlung aus der Sprechstunde und deine dokumentierte Liste der Absagen. Zuständig ist deine Krankenkasse, ein formloser schriftlicher Antrag genügt für den Anfang. Lehnt die Kasse ab, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Diese Frist ist kurz, aber ein einfacher Satz reicht, die Begründung kannst du nachreichen.
Geht es zusätzlich um Unterstützung in Kita, Schule oder Alltag, ist das Jugendamt zuständig. Für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung regelt § 35a SGB VIII die Eingliederungshilfe, dazu kann auch eine Schulbegleitung gehören. Beides schließt sich nicht aus: Therapie über die Krankenkasse, Begleitung über das Jugendamt.
Was in der Wartezeit trägt
Die Wartezeit ist keine leere Zeit. Vieles, was Kindern hilft, beginnt vor der Therapie. Verlässliche Abläufe, weniger Termine, mehr Pausen und ruhige Übergänge senken den Druck sofort. Halte fest, wann es deinem Kind besonders schwer geht, was vorher passiert ist und was geholfen hat. Diese Notizen sind später für die Therapie Gold wert.
Parallel gibt es Angebote ohne Wartelisten: Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Schulsozialarbeit, schulpsychologischer Dienst, Angebote der Frühen Hilfen und Elterngruppen. Wenn sich die Lage verschlechtert, sprich mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt. Bei einer akuten Krise gibt es die psychotherapeutische Akutbehandlung und die Möglichkeit einer Vorstellung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, dort auch ohne langen Vorlauf.
Dein nächster Schritt
Nimm heute ein Blatt Papier und schreibe fünf Praxen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf. Rufe morgen in der Sprechzeit die erste an und frage nur nach einem Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde. Notiere Datum, Name und Antwort. Mehr musst du an diesem Tag nicht tun.
Hier bekommst du sofort Hilfe
Hilfe zu holen ist ein Zeichen von Stärke, nicht von Versagen. Du und dein Kind seid damit nicht allein.
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222, rund um die Uhr und kostenlos
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Bei akuter Gefahr: Notruf 112
Zusammenfassung
Suche breit und parallel, sichere dir einen Termin in der psychotherapeutischen Sprechstunde und dokumentiere jede Anfrage. Findest du keinen Platz, prüfe die Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse nach § 13 Absatz 3 SGB V und Unterstützung über das Jugendamt nach § 35a SGB VIII, und achte bei Ablehnung auf die Widerspruchsfrist von einem Monat. In der Wartezeit helfen Entlastung, Struktur, Beobachtungsnotizen und Beratungsstellen ohne Warteliste.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder und Jugendliche im Alltag, dort wo die Belastung sichtbar wird: in der Schule, in der Kita und auf dem Weg dorthin. Gerade in der Wartezeit auf einen Therapieplatz kann eine Schulbegleitung oder Kita-Assistenz Druck herausnehmen, Überforderung früher erkennen und den Tag berechenbarer machen. Wir arbeiten in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Wir übernehmen keine Therapie und keine Diagnostik, können dir aber helfen, deine Beobachtungen zu sortieren und den Kontakt zwischen Schule, Eltern und Fachstellen ruhiger zu gestalten. Wenn du überlegst, ob eine Begleitung für dein Kind passt, melde dich für ein erstes unverbindliches Gespräch. Wir schauen gemeinsam, welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Für eine psychotherapeutische Sprechstunde brauchst du in der Regel keine Überweisung, die Versichertenkarte genügt. Für manche Verfahren wird später ein ärztlicher Bericht benötigt, das klärt die Praxis mit dir.
Ohne Bereitschaft des Kindes oder Jugendlichen gelingt Therapie selten. Ältere Jugendliche werden in die Entscheidung einbezogen. Wenn dein Kind ablehnt, kannst du selbst eine Beratung für Eltern nutzen, das verändert oft schon viel.
Ambulante Therapie findet in Terminen statt, während dein Kind zu Hause lebt. Ein teilstationärer oder stationärer Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie kommt in Frage, wenn die Belastung sehr hoch ist oder ambulante Hilfe nicht ausreicht. Über die passende Form entscheidet immer die behandelnde Fachperson mit euch.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.