Ablehnung und Widerspruch
Wo bekomme ich kostenlose Beratung und Rechtshilfe?
Stand: 07.08.2026
Kostenlose Beratung zur Schulbegleitung bekommst du bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), bei Sozialverbänden wie dem VdK oder dem SoVD, bei Selbsthilfe- und Elternverbänden und bei der Behörde selbst, die zur Beratung verpflichtet ist. Brauchst du anwaltliche Unterstützung und hast wenig Geld, gibt es Beratungshilfe über das Amtsgericht und Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren. Du musst eine Ablehnung also nicht allein und nicht auf eigene Kosten durchfechten.
Die EUTB als erste Anlaufstelle
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist in § 32 SGB IX geregelt. Sie ist kostenlos, unabhängig von Ämtern und offen für alle Fragen rund um Teilhabe, also auch für Schulbegleitung, Anträge, Ablehnungen und Widersprüche. Beraten wird oft von Menschen, die selbst Behinderung erleben oder Angehörige sind. Das macht den Ton häufig sehr verständnisvoll.
EUTB-Stellen gibt es in allen acht Bundesländern, in denen wir arbeiten, meist mehrere pro Landkreis oder kreisfreier Stadt. Du findest sie über die bundesweite Suche im Internet oder über eine Nachfrage bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung. Termine sind persönlich, telefonisch oder digital möglich.
Warum das Amt dich selbst beraten muss
Sozialleistungsträger sind zur Beratung und Auskunft verpflichtet. Das steht in § 14 und § 15 SGB I. Für die Eingliederungshilfe gilt zusätzlich § 106 SGB IX, der eine umfassende Beratung und Unterstützung durch den Träger der Eingliederungshilfe vorsieht.
Zuständig ist je nach Situation deines Kindes das Jugendamt (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII) oder das Sozialamt beziehungsweise der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX). Du darfst dort eine Beratung ausdrücklich einfordern, auch schriftlich. Wenn dich eine Behörde falsch berät und dir dadurch ein Nachteil entsteht, kann das später zu deinen Gunsten wirken. Deshalb ist es sinnvoll, Beratungsgespräche kurz zu notieren, mit Datum, Name und Inhalt.
Sozialverbände, Selbsthilfe und Schule
Sozialverbände wie VdK und SoVD bieten Rechtsberatung und Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren an. Das ist an eine Mitgliedschaft mit einem meist überschaubaren Jahresbeitrag geknüpft, die Beratung selbst kostet dann nichts extra. Ein Beitritt lohnt sich oft schon vor dem Widerspruch.
Weitere kostenlose Anlaufstellen sind:
- Selbsthilfe- und Fachverbände zu Autismus, ADHS, Epilepsie oder Diabetes
- Sozialdienste in Kliniken, Sozialpädiatrischen Zentren und Frühförderstellen
- Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO, Lebenshilfe
- die Schule selbst, etwa Beratungslehrkräfte, Sonderpädagogik oder das Schulamt
- Behindertenbeauftragte der Kommune oder des Landes
Wenn es anwaltliche Hilfe braucht
Für eine anwaltliche Erstberatung außerhalb eines Gerichtsverfahrens gibt es Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Den Berechtigungsschein beantragst du beim Amtsgericht an deinem Wohnort, du zahlst dann in der Regel nur einen geringen Eigenanteil. Kommt es zur Klage, kann Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO in Betracht kommen, wenn dein Einkommen niedrig ist und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Wichtig zu wissen: Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte, Leistungsempfänger und deren Angehörige nach § 183 SGG gerichtskostenfrei. Und die Widerspruchsfrist beträgt nach § 84 SGG einen Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist läuft weiter, auch während du noch nach Beratung suchst. Lege den Widerspruch deshalb notfalls zuerst formlos ein und begründe ihn später nach.
Dein nächster Schritt
Schau auf den Ablehnungsbescheid und notiere dir das Datum, an dem er bei dir angekommen ist. Rechne einen Monat dazu und trage dir dieses Datum sichtbar ein. Danach rufst du eine EUTB-Stelle in deiner Nähe an und bittest um einen kurzfristigen Termin. Sag am Telefon, dass eine laufende Widerspruchsfrist besteht, das beschleunigt die Terminvergabe meist deutlich.
Zusammenfassung
Du hast mehrere kostenlose Wege: die unabhängige EUTB, die Beratungspflicht des Amtes, Sozialverbände und Wohlfahrtsverbände sowie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für anwaltliche Unterstützung. Sozialgerichtsverfahren kosten dich in der Regel keine Gerichtsgebühren. Achte vor allem auf die Monatsfrist für den Widerspruch, denn sie ist der einzige Punkt, an dem Zeit wirklich knapp wird.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wir begleiten Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Alltag mit Schulbegleitung, Kita-Assistenz und Diabetesassistenz. Aus dieser Arbeit kennen wir die Abläufe der Ämter in den Regionen und können dir sagen, welche Beschreibungen des Bedarfs erfahrungsgemäß gebraucht werden und welche Unterlagen häufig fehlen. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht, aber wir können dich fachlich einordnen helfen und dir sagen, wohin du dich sinnvoll wenden kannst.
Wenn du magst, meldest du dich mit deinem Bescheid und den vorhandenen Berichten bei uns. Wir schauen gemeinsam, was schon vorliegt, was noch fehlt und welche Beratungsstelle in deiner Nähe für deine Situation passt. Danach hast du eine klare Liste mit den nächsten Schritten statt eines Stapels ungeordneter Papiere.
Häufige Fragen
Ja. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird öffentlich finanziert und ist für dich kostenfrei. Es gibt keine Mitgliedschaft und keine Gebühr.
Das ist in engen Grenzen möglich, aber unsicher. Besser ist es, den Berechtigungsschein beim Amtsgericht vor dem Anwaltstermin zu beantragen. Frag im Zweifel in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts nach.
Nein. Im Widerspruchsverfahren und auch vor dem Sozialgericht besteht in der Regel kein Anwaltszwang. Du kannst den Widerspruch selbst einlegen und dich von einer Beratungsstelle oder einem Sozialverband unterstützen lassen.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.