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Eltern als Pflegende

Wer hilft, wenn ich als Elternteil selbst nicht mehr kann?

Stand: 10.08.2026

Wenn du als Elternteil selbst nicht mehr kannst, ist die Pflegekasse deine erste Adresse: Über Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und den Entlastungsbetrag lässt sich kurzfristig Betreuung organisieren. Hat dein Kind noch keinen Pflegegrad, sind Jugendamt und Krankenkasse die Ansprechpartner. In einer akuten Krise, wenn du dir oder deinem Kind nichts mehr zutraust, wende dich sofort an den Kinderarzt, an eine Klinik oder an den Krisendienst deiner Region.

Wenn es sofort nicht mehr geht

Es gibt Tage, an denen keine Antragsberatung hilft, sondern nur schnelle Entlastung. Dafür gibt es Wege, die sofort offenstehen: der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117, die Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Nähe, der sozialpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts und die Krisentelefone der Kommunen. Auch das Jugendamt hat einen Bereitschaftsdienst, der bei einer Überlastungssituation in der Familie erreichbar ist.

Sich dort zu melden bedeutet nicht, dass dir dein Kind weggenommen wird. Es bedeutet, dass du Verantwortung übernimmst, indem du dir Unterstützung holst. Genau das ist der Auftrag dieser Stellen.

Entlastung über die Pflegeversicherung

Hat dein Kind einen Pflegegrad, stehen dir mehrere Leistungen zu. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernimmt Kosten, wenn du als Pflegeperson ausfällst, sei es durch Krankheit, Urlaub oder schlicht Erschöpfung. Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ermöglicht eine vorübergehende Betreuung außerhalb des Zuhauses. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht ab Pflegegrad 1 monatlich zur Verfügung und lässt sich für anerkannte Betreuungsangebote einsetzen.

Einen Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung hast du außerdem nach § 7a SGB XI. Diese Beratung ist kostenfrei, und du kannst sie einfordern, auch telefonisch. Sie hilft dir, die Leistungen zu sortieren, ohne dass du dich allein durch Formulare arbeiten musst.

Wer zuständig ist

Für Pflegegrad, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Entlastungsbetrag ist die Pflegekasse bei der Krankenkasse deines Kindes zuständig. Für eine Haushaltshilfe oder eine Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur ist die Krankenkasse zuständig. Für Hilfen zur Erziehung und für Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig, für Eingliederungshilfe bei körperlicher oder geistiger Behinderung meist der Träger der Eingliederungshilfe, je nach Bundesland das Sozialamt oder eine überörtliche Stelle.

Wird ein Antrag abgelehnt, hast du in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein kurzer Satz reicht zunächst, die Begründung kannst du nachreichen.

Hilfe für dich selbst, nicht nur für dein Kind

Pflegende Eltern haben eigene Ansprüche. Eine Kur für Mütter oder Väter wird über die Krankenkasse beantragt, meist mit einem ärztlichen Attest und der Unterstützung einer Beratungsstelle, zum Beispiel beim Müttergenesungswerk oder bei Wohlfahrtsverbänden. Psychotherapeutische Sprechstunden kannst du ohne Umweg selbst anfragen.

Auch Selbsthilfegruppen, Elternkreise und Familienunterstützende Dienste tragen viel. Es hilft, wenn nicht alles an einer Person hängt, sondern die Last auf mehrere Schultern verteilt wird.

Dein nächster Schritt

Ruf heute oder morgen bei der Pflegekasse deines Kindes an und sage einen einzigen Satz: Ich bin als Pflegeperson am Limit und möchte eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Informationen zur Verhinderungspflege. Notiere dir Datum, Namen und was zugesagt wurde. Hat dein Kind noch keinen Pflegegrad, stelle im selben Telefonat formlos den Antrag auf Begutachtung, das Datum zählt.

Zusammenfassung

  • Bei akuter Überlastung helfen Kinderarzt, Klinik, sozialpsychiatrischer Dienst und der Bereitschaftsdienst des Jugendamts sofort.
  • Mit Pflegegrad greifen Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und der Entlastungsbetrag.
  • Zuständig sind je nach Leistung Pflegekasse, Krankenkasse, Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe.
  • Gegen eine Ablehnung kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  • Auch du selbst hast Anspruch auf Erholung, zum Beispiel über eine Kur.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit kann einen Teil der Betreuung übernehmen, damit du wieder Luft bekommst. Unsere Assistenzkräfte begleiten Kinder in Kita und Schule und unterstützen Familien im Rahmen von Diabetesassistenz und Alltagsbegleitung. Wenn Leistungen wie Verhinderungspflege oder der Entlastungsbetrag im Raum stehen, sortieren wir mit dir, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen gebraucht werden.

Du musst dafür nicht vorbereitet sein. Melde dich mit dem, was gerade da ist, und wir schauen gemeinsam, was in deinem Bundesland möglich ist und wer als Nächstes angefragt werden sollte.

Häufige Fragen

Ja. Verhinderungspflege setzt keine Krankheit voraus. Es genügt, dass du als Pflegeperson zeitweise verhindert bist, auch wegen Erholung. Sprich das gegenüber der Pflegekasse offen aus.

Die Pflegeberatung und der Familienunterstützende Dienst in deiner Region kennen Anbieter und Einzelpflegekräfte. Auch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag lassen sich über die Pflegekasse erfragen.

In der Regel nicht. Das Jugendamt ist zuerst für Unterstützung zuständig und bietet Hilfen zur Erziehung an. Wer sich selbst meldet, zeigt Verantwortung.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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