Leistungen und Kinder
Welche Fristen gelten bei Pflegeleistungen und wann verfallen sie?
Stand: 06.08.2026
Ohne Antrag keine Leistung
Die wichtigste Regel zuerst: Leistungen der Pflegeversicherung gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Für die Zeit davor wird nichts nachgezahlt, auch wenn die Pflegebedürftigkeit schon lange bestand. Stelle Anträge deshalb früh, ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um das Datum zu sichern.
Entlastungsbetrag: Stichtag 30. Juni
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat sammelt sich innerhalb des Kalenderjahres an, wenn er nicht genutzt wird. Reste aus einem Jahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach verfallen sie ersatzlos. Ein Beispiel: Was aus dem Jahr 2025 übrig ist, muss bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden. Prüfe also am besten jedes Frühjahr, ob noch Geld aus dem Vorjahr offen ist.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Budget gilt je Kalenderjahr
Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro gilt pro Kalenderjahr. Er wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Was am 31. Dezember nicht verbraucht ist, verfällt, und am 1. Januar steht das volle Budget wieder neu zur Verfügung. Wer die Leistung regelmäßig nutzen will, plant sie deshalb am besten übers Jahr verteilt ein.
Fristen der Pflegekasse bei Anträgen
Auch die Pflegekasse hat Fristen: Über einen Antrag auf einen Pflegegrad muss sie spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang schriftlich entscheiden. Überschreitet sie die Frist, stehen dir für jede begonnene Woche der Verspätung 70 Euro zu.
Widerspruch: ein Monat Zeit
Gegen einen Bescheid, mit dem du nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Ein kurzes Schreiben reicht, um die Frist zu wahren, die Begründung kannst du nachreichen.
Belege sammeln und zeitnah einreichen
Bei allen Erstattungsleistungen gilt: Rechnungen und Quittungen aufbewahren und möglichst zeitnah bei der Pflegekasse einreichen. So behältst du den Überblick, was vom jeweiligen Budget noch übrig ist, und vermeidest, dass etwas untergeht.
Verschlechtert sich der Zustand: jederzeit Höherstufung beantragen
Ein Pflegegrad ist keine Entscheidung für immer. Wenn dein Kind mehr Unterstützung braucht als zum Zeitpunkt der letzten Begutachtung, kannst du jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Auch hier gilt: Die höhere Leistung gibt es ab dem Antragsmonat.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wir erleben oft, dass Familien Ansprüche verfallen lassen, weil im Alltag schlicht die Zeit fehlt. In der Begleitung behalten wir gemeinsam im Blick, welche Budgets noch offen sind und welche Fristen anstehen.
Häufige Fragen
Nur ab dem Monat der Antragstellung. Für die Zeit davor zahlt die Pflegekasse nicht, auch wenn die Pflegebedürftigkeit schon länger bestand.
Nicht genutzte Beträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach verfallen sie.
Nein. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt je Kalenderjahr und wird nicht übertragen.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.