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Eltern als Pflegende

Bekomme ich als pflegender Elternteil Rentenpunkte?

Stand: 10.08.2026

Ja, als pflegender Elternteil kannst du Rentenpunkte sammeln. Die Pflegekasse zahlt dafür Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, ohne dass dich das Geld kostet. Wichtig ist, dass dein Kind mindestens Pflegegrad 2 hat, du mindestens 10 Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen pflegst und daneben höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig bist.

Wann deine Pflege für die Rente zählt

Die Rentenversicherung erkennt Pflege dann an, wenn sie nicht erwerbsmäßig geschieht, also nicht als bezahlte Arbeit, sondern weil du Mutter oder Vater bist. Pflegegeld, das du für dein Kind erhältst, gilt dabei nicht als Bezahlung und schadet dir nicht.

Gezählt wird der Pflegeaufwand in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört mehr, als viele denken: Unterstützung beim Waschen und Anziehen, Begleitung beim Essen, nächtliche Hilfe, Beruhigung bei Überlastung, das Anleiten und Strukturieren des Tages, bei Diabetes Typ 1 auch das Messen, Rechnen und Korrigieren. Wenn mehrere Personen pflegen, etwa beide Elternteile, kann der Aufwand aufgeteilt werden. Jede Person muss dann aber für sich auf die 10 Stunden kommen.

Was rechtlich dahintersteht

Die Grundlage findest du in § 44 SGB XI. Dort ist geregelt, dass die Pflegekasse für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Ergänzend steht in § 3 SGB VI, dass Pflegepersonen unter diesen Bedingungen versicherungspflichtig sind. Neben der Rente sind Pflegepersonen in der Regel auch über die Unfallversicherung abgesichert, und unter bestimmten Voraussetzungen kommen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung dazu.

Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt vom Pflegegrad deines Kindes und davon ab, ob du Pflegegeld oder Pflegesachleistung nutzt. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Betrag. Konkrete Summen nennt dir die Pflegekasse, weil sie sich regelmäßig ändern.

Wer zuständig ist

Zuständig ist die Pflegekasse deines Kindes, also die Pflegekasse bei der Krankenkasse, bei der dein Kind versichert ist. Sie schickt dir nach der Bewilligung des Pflegegrades meist einen Fragebogen zur Feststellung der Beitragspflicht. Darin gibst du an, wie viele Stunden du pflegst, an wie vielen Tagen und ob und wie viel du arbeitest.

Wird der Antrag abgelehnt, etwa weil die Kasse den Zeitaufwand anders bewertet, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Die Deutsche Rentenversicherung selbst berät dich kostenfrei dazu, wie sich die Zeiten in deinem Rentenkonto niederschlagen.

Was Familien häufig übersehen

  • Der Fragebogen kommt nicht immer automatisch. Frag aktiv bei der Pflegekasse nach, wenn du nichts erhalten hast.
  • Der Pflegeaufwand wird oft zu niedrig angegeben. Nächtliche Einsätze, Begleitung bei Terminen und Anleitung zählen mit.
  • Wechselt der Pflegegrad oder deine Arbeitszeit, musst du das melden. Sonst stimmen die Beiträge nicht.
  • Pflegen mehrere Personen, lohnt sich eine ehrliche Aufteilung. Wer unter 10 Stunden bleibt, bekommt keine Beiträge.
  • Zeiten ohne Pflegegrad, etwa vor der Bewilligung, zählen in der Regel nicht.

Dein nächster Schritt

Ruf bei der Pflegekasse deines Kindes an und frag konkret nach dem Fragebogen zur Rentenversicherung für Pflegepersonen. Wenn du ihn schon hast, notiere vorher eine Woche lang, wie viel Zeit du tatsächlich mit Pflege verbringst, morgens, tagsüber, abends und nachts. Diese Notizen helfen dir, den Aufwand realistisch und nachvollziehbar einzutragen. Bewahre eine Kopie des ausgefüllten Bogens auf.

Zusammenfassung

Pflegende Eltern können Rentenpunkte erwerben, wenn ihr Kind mindestens Pflegegrad 2 hat, sie mindestens 10 Stunden wöchentlich an zwei oder mehr Tagen pflegen und höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge, prüft das aber erst nach einem Fragebogen. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der wichtigste Schritt ist, den Pflegeaufwand vollständig und ehrlich zu erfassen.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Kinder in Kita, Schule und Alltag und entlastet damit auch Eltern, die zu Hause pflegen. Wenn du unsicher bist, wie hoch dein tatsächlicher Pflegeaufwand ist, können unsere Assistenzkräfte aus dem gemeinsamen Alltag heraus beschreiben, welche Unterstützung dein Kind regelmäßig braucht. Das hilft dir, den Fragebogen der Pflegekasse und ein Pflegetagebuch realistisch auszufüllen.

Wenn du magst, melde dich mit einer kurzen Nachricht bei uns und schildere, wie euer Tag aussieht und wo es besonders eng wird. Wir schauen dann gemeinsam, welche Form der Begleitung zu eurer Situation passt und an welche Stelle du dich wegen der Rentenbeiträge wenden kannst.

Häufige Fragen

Angerechnet wird der Aufwand, den du selbst zu Hause leistest. Zeiten, in denen dein Kind in Schule oder Kita betreut wird, zählen für dich nicht mit. Morgens, nachmittags, abends und nachts entstehen aber oft genug Stunden.

Die Regelungen gelten grundsätzlich für die Pflege in häuslicher Umgebung im Inland. Bei Auslandsbezug, etwa in Grenznähe, entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Frag dort direkt nach.

Die bereits gezahlten Beiträge bleiben in deinem Rentenkonto erhalten. Ab dem Ende der Pflege stellt die Pflegekasse die Zahlung ein. Melde das Ende der Pflege zeitnah, damit keine Rückforderungen entstehen.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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