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Geld und Steuern

Was ist das Persönliche Budget und lohnt es sich für uns?

Stand: 10.08.2026

Das Persönliche Budget ist eine andere Form, bereits bewilligte Teilhabeleistungen zu erhalten: Statt dass ein Dienst direkt mit dem Kostenträger abrechnet, bekommst du das Geld und kaufst die Unterstützung selbst ein. Rechtlich steht das in § 29 SGB IX, und ein Anspruch darauf besteht, wenn die Leistung selbst bewilligt ist. Ob es sich lohnt, hängt davon ab, wie viel Gestaltungsfreiheit ihr braucht und wie viel Organisation ihr tragen könnt.

Was hinter der Idee steckt

Die Grundidee ist einfach: Nicht der Kostenträger entscheidet, wer euch unterstützt, sondern ihr. Ihr sucht die Person oder den Dienst aus, legt gemeinsam Zeiten fest und rechnet die Stunden aus dem Budget ab. Das Budget ersetzt dabei die Sachleistung, es kommt nicht zusätzlich dazu.

Möglich ist das bei vielen Teilhabeleistungen, etwa bei Assistenz im Alltag, bei Schulbegleitung oder bei Leistungen zur sozialen Teilhabe. Auch ein trägerübergreifendes Budget ist vorgesehen, bei dem mehrere Kostenträger ihre Anteile in einen gemeinsamen Betrag geben. In der Praxis ist das aufwendiger, aber es ist ausdrücklich vorgesehen.

Die Rechtsgrundlage und die Zielvereinbarung

Die zentrale Vorschrift ist § 29 SGB IX. Dort ist geregelt, dass Leistungen zur Teilhabe auf Antrag als Persönliches Budget ausgeführt werden und dass zwischen dir und dem Kostenträger eine Zielvereinbarung geschlossen wird. Darin steht, welches Ziel mit dem Budget erreicht werden soll, wie die Qualität gesichert wird und wie du die Verwendung nachweist.

Das Budget wird in der Regel als monatlicher Geldbetrag gezahlt, Pflegeleistungen können auch als Gutschein enthalten sein. Es soll die Kosten der bisher üblichen Leistung nicht überschreiten. Bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung läuft die zugrunde liegende Leistung häufig über § 35a SGB VIII, bei anderen Behinderungen über die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Wer zuständig ist

Den Antrag stellst du bei dem Kostenträger, der auch für die eigentliche Leistung zuständig ist. Das ist je nach Fall der Träger der Eingliederungshilfe, häufig beim Sozialamt oder einer eigenen Behörde des Landkreises, das Jugendamt, die Krankenkasse oder die Pflegekasse. Wenn du unsicher bist, reicht ein Antrag bei einer Stelle: Der Träger muss die Zuständigkeit prüfen und den Antrag gegebenenfalls weiterleiten.

Wird dein Antrag abgelehnt oder ist das Budget aus deiner Sicht zu niedrig bemessen, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Schreibe den Widerspruch fristwahrend kurz und reiche die Begründung nach.

Wann es sich wirklich lohnt

Das Persönliche Budget passt gut, wenn ihr eine bestimmte Person als Begleitung wollt, wenn Zeiten stark schwanken oder wenn im Umfeld kein passender Dienst zur Verfügung steht. Es bringt Kontinuität, gerade für Kinder, die schwer Vertrauen fassen.

Es bringt aber auch Pflichten mit sich:

  • Wenn du jemanden direkt anstellst, wirst du Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, mit Vertrag, Lohnabrechnung und Sozialversicherung.
  • Du sammelst Belege und weist die Verwendung nach.
  • Ausfälle durch Krankheit oder Urlaub musst du selbst auffangen.

Eine Alternative ist, das Budget zu nutzen und die Leistung bei einem Dienst einzukaufen. Dann bleibt die Wahlfreiheit, der Verwaltungsaufwand sinkt deutlich.

Dein nächster Schritt

Schreibe in wenigen Sätzen auf, was ihr im Alltag konkret braucht: welche Stunden, welche Situationen, welche Person. Stelle dann formlos und schriftlich einen Antrag auf Leistungen als Persönliches Budget bei dem Träger, der die Leistung bewilligt hat oder bewilligen soll. Ein Satz genügt: dass du die Leistung als Persönliches Budget nach § 29 SGB IX beantragst. Bitte gleichzeitig um ein Beratungsgespräch und um Unterstützung bei der Zielvereinbarung.

Zusammenfassung

Das Persönliche Budget ist Geld statt Sachleistung für eine bereits bewilligte Teilhabeleistung. Grundlage ist § 29 SGB IX, zuständig ist der jeweilige Leistungsträger, und zwischen euch und der Behörde wird eine Zielvereinbarung geschlossen. Es lohnt sich, wenn ihr Wahlfreiheit und Flexibilität braucht, und weniger, wenn die zusätzliche Organisation euch überfordern würde. Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit Schulbegleitung, Kita-Assistenz und Diabetesassistenz. Wenn du überlegst, eine dieser Leistungen über ein Persönliches Budget zu organisieren, sortieren wir mit dir, welcher Bedarf im Alltag tatsächlich besteht und wie sich Stunden und Situationen nachvollziehbar beschreiben lassen. Wir erklären dir auch, welche Aufgaben bei dir bleiben würden und wo ein Dienst dir Verwaltung abnehmen kann.

Dein nächster Schritt: Melde dich mit einer kurzen Beschreibung eurer Situation und der Frage, welche Unterstützung ihr euch vorstellt. Wir schauen gemeinsam, ob ein Persönliches Budget für euch sinnvoll ist oder ob ein anderer Weg zum Ziel besser passt.

Häufige Fragen

Das Budget ist zweckgebunden und dient dem in der Zielvereinbarung festgelegten Ziel. Nicht verbrauchte Beträge kann der Träger zurückfordern. Kläre vorher, ob kleinere Rücklagen für schwankende Monate zulässig sind.

Das ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wird aber von den Trägern unterschiedlich gehandhabt und oft kritisch geprüft. Frage vor jeder Zusage schriftlich beim zuständigen Träger nach.

Budgets werden für einen befristeten Zeitraum bewilligt, häufig für ein bis zwei Jahre, danach wird überprüft. Notiere dir das Ende früh, damit die Verlängerung rechtzeitig beantragt ist.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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