Nachteilsausgleich
Welche Nachteilsausgleiche gibt es bei Legasthenie und Dyskalkulie?
Stand: 10.08.2026
Bei Legasthenie und Dyskalkulie gibt es eine ganze Reihe möglicher Nachteilsausgleiche: mehr Bearbeitungszeit, das Vorlesen von Aufgabenstellungen, angepasste Arbeitsblätter, erlaubte Hilfsmittel und eine veränderte Form der Leistungserhebung. Der Nachteilsausgleich verändert nicht, was dein Kind können muss, sondern nur die Bedingungen, unter denen es zeigen darf, was es kann. Beantragt wird er formlos bei der Schule, entschieden wird meist durch Klassenkonferenz oder Schulleitung.
Viele Eltern erleben davor lange Zeiten mit rot durchgestrichenen Diktaten und Tränen bei den Hausaufgaben. Ein passender Nachteilsausgleich kann diesen Druck spürbar senken.
Was bei Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten möglich ist
Bei Legasthenie geht es meist darum, dass Lesen und Schreiben sehr viel Kraft kosten und dadurch Zeit fehlt oder Inhalte nicht erfasst werden. Häufig eingesetzte Maßnahmen sind:
- mehr Zeit bei Klassenarbeiten und Tests
- Vorlesen oder mündliches Erläutern der Aufgabenstellung
- übersichtliche Arbeitsblätter, größere Schrift, mehr Zeilenabstand
- Nutzung eines Laptops mit Rechtschreibprüfung, wenn die Schule das zulässt
- mündliche statt schriftlicher Leistungsnachweise in einzelnen Fällen
- kein lautes Vorlesen vor der Klasse ohne Vorbereitung
Wichtig ist, dass die Maßnahmen in allen Fächern gelten können, nicht nur in Deutsch. Auch in Sachkunde, Biologie oder Mathematik werden Texte gelesen.
Was bei Rechenschwierigkeiten möglich ist
Bei Dyskalkulie stehen das Mengenverständnis und der sichere Umgang mit Zahlen im Vordergrund. Übliche Anpassungen sind mehr Zeit, weniger Aufgaben bei gleichem Anforderungsniveau, das Zulassen von Anschauungsmaterial wie Rechenschiebern oder Hunderterfeld sowie die Erlaubnis, Zwischenschritte aufzuschreiben. In höheren Klassen wird teils ein Taschenrechner zugelassen oder eine Formelsammlung bereitgestellt. Auch bei Textaufgaben hilft es, wenn die Aufgabe vorgelesen oder in kurze Sätze gegliedert wird.
Worauf sich der Anspruch stützt
Die Grundlage ist das Benachteiligungsverbot in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz und das jeweilige Schulgesetz deines Bundeslandes. Ergänzend gibt es Erlasse und Verwaltungsvorschriften der Länder sowie die Grundsätze der Kultusministerkonferenz zur Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen. Deshalb unterscheiden sich Verfahren, Bezeichnungen und Dauer je nach Bundesland deutlich.
Wenn durch die Lernstörung zusätzlich die Teilhabe am schulischen und sozialen Leben beeinträchtigt ist, kann außerdem Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Betracht kommen, zum Beispiel für eine Lerntherapie. Das ist ein eigenes Verfahren und ersetzt den schulischen Nachteilsausgleich nicht.
Wer entscheidet und welche Fristen gelten
Zuständig ist zunächst die Schule. Du stellst einen formlosen schriftlichen Antrag an die Schulleitung, meist mit einer fachärztlichen oder schulpsychologischen Stellungnahme. Über die Maßnahmen entscheidet in der Regel die Klassenkonferenz oder die Schulleitung, in manchen Ländern ist zusätzlich das Schulamt beteiligt. Bei zentralen Prüfungen und Abschlüssen muss der Antrag meist deutlich vorher gestellt werden, oft schon zu Beginn des Schuljahres oder mit der Prüfungsanmeldung.
Gegen eine ablehnende schriftliche Entscheidung kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids sagt dir, an wen und in welcher Frist.
Dein nächster Schritt
Schreibe einen kurzen Antrag an die Schulleitung. Nenne Name und Klasse deines Kindes, beschreibe in wenigen Sätzen, welche konkreten Schwierigkeiten im Unterricht auftreten, und schlage zwei bis vier passende Maßnahmen vor. Lege vorhandene Diagnostikunterlagen bei und bitte um eine schriftliche Rückmeldung mit Termin für ein Gespräch. Halte das Datum fest, an dem du den Antrag abgegeben hast.
Zusammenfassung
Nachteilsausgleiche bei Legasthenie und Dyskalkulie reichen von mehr Zeit über vorgelesene Aufgaben bis zu erlaubten Hilfsmitteln. Sie senken keine Anforderungen, sondern schaffen faire Bedingungen. Grundlage sind das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und die Schulgesetze der Länder, entschieden wird an der Schule. Ein formloser Antrag mit konkreter Beschreibung des Bedarfs ist der wirksamste erste Schritt.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in acht Bundesländern und kennt die Unterschiede zwischen den Schulsystemen. Wir helfen dir, den Bedarf deines Kindes so zu beschreiben, dass er im Schulalltag nachvollziehbar wird, und unterstützen bei der Vorbereitung von Gesprächen mit Lehrkräften und Schulleitung.
Wenn dein Kind über eine Schulbegleitung oder Kita-Assistenz von uns begleitet wird, fließen die Beobachtungen aus dem Alltag in die Abstimmung mit der Schule ein. Melde dich gern, wenn du unsicher bist, welche Maßnahmen zu deinem Kind passen und wie du sie schriftlich formulierst.
Häufige Fragen
In der Regel wird ein Nachteilsausgleich nicht im Zeugnis vermerkt, weil er nur die Bedingungen anpasst. Anders kann es beim Notenschutz sein. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Nein, meist muss er an der neuen Schule erneut beantragt werden. Nimm die bisherige Entscheidung und die Diagnostikunterlagen zum Anmeldegespräch mit.
Häufig kommt sie von einer kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis, einer psychologischen Praxis oder vom schulpsychologischen Dienst. Frag im Sekretariat nach, welche Nachweise deine Schule konkret verlangt.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.