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Nachteilsausgleich

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?

Stand: 10.08.2026

Einen Nachteilsausgleich beantragst du schriftlich und formlos bei der Schule deines Kindes, an die Schulleitung gerichtet. Du schilderst kurz, welche Beeinträchtigung besteht, welche Schwierigkeiten daraus im Schulalltag entstehen und welche Anpassungen helfen würden. Über den Antrag entscheidet meist die Schulleitung, häufig nach Beratung mit den Lehrkräften in der Klassenkonferenz.

Was in den Antrag gehört

Ein Nachteilsausgleich ist kein Formular mit festen Feldern. Es reicht ein Schreiben von ein bis zwei Seiten. Wichtig ist, dass die Schule daraus versteht, was dein Kind braucht und warum.

  • Name, Klasse und Datum
  • kurze Beschreibung der Beeinträchtigung oder Diagnose, ohne lange Vorgeschichte
  • konkrete Auswirkungen im Unterricht, zum Beispiel Schwierigkeiten beim Lesen unter Zeitdruck, schnelle Erschöpfung, Reizüberflutung im Klassenraum
  • die gewünschten Anpassungen, zum Beispiel Zeitzuschlag bei Arbeiten, Pausen, ein ruhiger Raum, größere Schrift, mündlich statt schriftlich, Nutzung technischer Hilfen
  • Anlagen wie ärztliche Berichte, Diagnostikbefunde, Stellungnahmen von Therapeutinnen oder Therapeuten

Je konkreter du die Anpassung beschreibst, desto leichter kann die Schule zustimmen. Formuliere Vorschläge, keine Forderungen, und biete an, die Wirkung nach einem Halbjahr gemeinsam zu prüfen.

Worauf sich dein Antrag stützt

Die rechtliche Grundlage ergibt sich zuerst aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Dort steht, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Daraus folgt, dass Schulen Bedingungen so anpassen müssen, dass Leistung fair gezeigt werden kann. Wer als Mensch mit Behinderung gilt, beschreibt § 2 SGB IX, und zwar ausdrücklich auch bei seelischen Beeinträchtigungen und in Wechselwirkung mit Barrieren. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland zusätzlich zu angemessenen Vorkehrungen im Bildungssystem.

Die genaue Ausgestaltung regeln die Schulgesetze und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer. Sie unterscheiden sich, deshalb lohnt ein Blick in die Regelungen deines Landes oder eine Nachfrage beim Schulamt. Ein Nachteilsausgleich verändert übrigens nicht die Anforderungen, sondern nur die Bedingungen. Er wird in der Regel nicht im Zeugnis vermerkt.

Wer zuständig ist

Zuständig ist zunächst die Schule selbst, also Klassenleitung, Förderlehrkraft und Schulleitung. Bei Abschlussprüfungen entscheidet je nach Bundesland zusätzlich die Schulaufsicht oder das zuständige Schulamt mit. Ein Grad der Behinderung ist keine Voraussetzung, ein Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt kann aber als Nachweis dienen.

Wichtig zur Abgrenzung: Der Nachteilsausgleich kommt aus dem Schulrecht. Eine Schulbegleitung dagegen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und wird beim Jugendamt oder beim Sozialamt beantragt. Beides kann nebeneinander bestehen.

Fristen und was bei Ablehnung gilt

Einen festen Antragstermin gibt es meist nicht. Praktisch solltest du den Antrag zu Schuljahresbeginn stellen, bei Abschlussprüfungen deutlich früher, oft mehrere Monate vorher. Frag im Sekretariat nach dem Stichtag deines Landes.

Lehnt die Schule ab, hast du Anspruch auf eine schriftliche und begründete Entscheidung. Enthält sie eine Rechtsbehelfsbelehrung, gilt in der Regel eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Der Widerspruch geht an die Schule oder die Schulaufsicht. Notiere dir das Datum sofort, wenn der Bescheid kommt.

Dein nächster Schritt

Schreibe heute eine kurze Mail an die Klassenleitung und bitte um ein Gespräch zum Thema Nachteilsausgleich. Sammle bis dahin die vorhandenen Unterlagen in einer Mappe und notiere drei konkrete Situationen aus dem Schulalltag, in denen dein Kind benachteiligt ist. Diese drei Beispiele sind der Kern deines späteren Antrags.

Zusammenfassung

Der Nachteilsausgleich wird formlos bei der Schule beantragt, entschieden wird meist durch die Schulleitung. Grundlage sind Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz, § 2 SGB IX, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention und die Schulgesetze der Länder. Beschreibe konkrete Auswirkungen und konkrete Anpassungen, lege Nachweise bei und achte bei einer Ablehnung auf die Widerspruchsfrist von einem Monat.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wenn eine Schulbegleitung von Wolkenfreie Zeit dein Kind bereits begleitet, kennt sie den Schulalltag aus nächster Nähe. Sie kann beobachten, in welchen Situationen dein Kind an Grenzen kommt, und diese Beobachtungen so aufschreiben, dass sie deinen Antrag verständlich machen. Auch im Gespräch mit der Schule kann sie ihre Sicht einbringen, ohne dass du allein am Tisch sitzt.

Unsere Ansprechpersonen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kennen die Abläufe vor Ort und sagen dir, an welche Stelle du dich wenden kannst. Als nächsten Schritt kannst du dich mit deinen Fragen bei uns melden und wir schauen gemeinsam, was in eurer Situation sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Nicht in jedem Fall. Entscheidend ist der nachvollziehbare Bedarf. Eine ärztliche oder therapeutische Stellungnahme macht den Antrag aber deutlich belastbarer.

Nein, in der Regel nicht. Bei einem Schul- oder Stufenwechsel solltest du den Nachteilsausgleich erneut ansprechen und die Unterlagen der neuen Schule vorlegen.

Das kommt vor. Hilfreich ist, wenn die Lehrkraft altersgerecht erklärt, dass hier unterschiedliche Voraussetzungen ausgeglichen werden und die Anforderungen für alle gleich bleiben.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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