Die Kita-Assistenz richtet sich an Kinder mit einer geistigen, körperlichen, Sinnes- und/oder seelischen Beeinträchtigung bzw. an Kinder, die von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind und zum Personenkreis des § 99 SGB IX gehören und noch nicht eingeschult wurden. Sowie an Kinder, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der nicht durch die Ressourcen der Kindertagesstätte abgedeckt werden kann.
Zu den Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf zählen zum Beispiel
Kinder mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung
Kinder mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung
Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen
Hierbei orientiert sich die Kitabegleitung an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen des Kindes.
Ziel ist es, dem Kind die Teilhabe am regulären Alltag in der Kindertagesstätte oder Hort zu ermöglichen und bei den lebenspraktischen Verrichtungen zu unterstützen sowie anfallende pflegerische Tätigkeiten zu erledigen.
Beachtung des Wohls und der Bedürfnisse des Kindes
Förderung der kognitiven Entwicklung (z. B. bei der Entscheidungsfindung, Problemlösung, Orientierung, Planung und Kreativität)
Erweiterung des Wortschatzes und des Sprachverständnisses
Förderung der Regelverständnisses und der Regelakzeptanz
Hilfe bei der sozialen Integration sowie dem Beziehungsaufbau in der Kita-Gruppe
Begleitung bei lebenspraktischen Aufgaben wie Trinken, Essen, An- und Auskleiden, Toilettengang und Förderung der Entwicklung zur Selbständigkeit
Abbau von Berührungsängsten
Unterstützung durch kleinschrittiges Vorgehen bei komplexeren Aufgabenstellungen
Begleitung in Krisen-/Gefahrsituationen – Sicherheit vermitteln, Gefahrenrisiko reduzieren
Hilfe zur Organisation und Selbstorganisation des Kita-Alltags