Im Alter fällt einem vieles schwerer. Der Gang zur Apotheke oder der wöchentliche Einkauf bereiten auf einmal Schwierigkeiten. Beim Sortieren, Waschen und Zusammenlegen der Wäsche schmerzt es im Rücken. Und auch das Staubsaugen und Fensterputzen gelingt nicht mehr so wie früher.
Wir wollen Sie und Ihre Angehörigen entlasten und Versorgungslücken schließen, indem wir Ihnen dort unter die Arme greifen, wo es Ihnen schwerfällt. Sei es beim Einkaufen, beim Kochen oder Saubermachen.
Und sollte bei Ihnen der Bedarf an Betreuung bestehen, sprechen Sie uns an. Gerne stellen wir Ihnen stundenweise qualifiziertes Personal für die Betreuung Ihrer Lieben zur Seite oder vermitteln 24-Stunden Betreuungskräfte auf Dauer.
Sofern Sie einen Pflegegrad haben, können wir unsere Leistungen in der Regel sogar direkt über
die Pflegekasse abrechen.
Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie nach § 45 SGB XI einen monatlichen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 EUR.
Sofern Sie Pflegesachleistungen beziehen und das Sachleistungs-Budget nicht vollständig ausgeschöpft ist, können sogar bis zu 40 % der Pflegesachleistungen zusätzlich zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden (§ 45a SGB XI).
Mit der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) kann sich die Hauptpflegeperson erforderliche Auszeiten nehmen, um selbst wieder Kraft zu tanken. Ein Anspruch auf diese Leistung besteht ab Pflegegrad 2.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten.