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Medikamente im Schulalltag

Notfallmedikamente bei Epilepsie

Stand: 10.08.2026

Dieser Artikel richtet sich an Schulbegleiterinnen, Schulbegleiter, Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Kaum ein Thema verunsichert neue Schulbegleitungen so sehr wie die Frage: Was, wenn ein Anfall nicht aufhört und ich das Notfallmedikament geben soll? Die gute Nachricht ist, dass du in dieser Situation nicht allein entscheidest. Alles Wichtige wird vorher geklärt, schriftlich festgehalten und mit dir geübt.

Wozu Notfallmedikamente da sind

Die meisten epileptischen Anfälle enden von selbst. Ein Notfallmedikament kommt erst ins Spiel, wenn ein Anfall länger dauert als im individuellen Notfallplan festgelegt, wenn sich Anfälle in kurzer Zeit häufen oder wenn ein bestimmtes Anfallsmuster auftritt, das ärztlich benannt wurde. Ziel ist es, einen anhaltenden Anfall zu unterbrechen, bevor er gefährlich wird.

Die Präparate werden in der Regel über die Mundschleimhaut oder die Nase verabreicht, also ohne Spritze. Welches Medikament, welche Menge und welcher Zeitpunkt gilt, steht ausschließlich in der ärztlichen Anordnung für dieses eine Kind. Es gibt kein allgemeines Schema, das du auf andere Kinder übertragen darfst.

Deine rechtliche Grundlage

Die Gabe eines Notfallmedikaments ist eine ärztlich veranlasste Maßnahme, die an dich delegiert werden kann. Damit das trägt, brauchst du in der Regel drei Dinge: eine schriftliche ärztliche Anordnung mit genauer Angabe von Präparat, Dosis und Auslösekriterium, das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten und eine dokumentierte Einweisung, wie du das Medikament anwendest.

Wichtig ist auch: Du bist nicht verpflichtet, eine Aufgabe zu übernehmen, für die du dich nicht sicher fühlst. Sprich das früh mit deinem Träger an, nicht erst im Notfall. Unabhängig davon gilt die allgemeine Hilfeleistungspflicht, das heißt, du rufst im Zweifel den Rettungsdienst und leistest Erste Hilfe.

Was du im Anfall tust

Deine erste Aufgabe ist nicht das Medikament, sondern der Schutz des Kindes. Räume Gefahren aus dem Weg, polstere den Kopf, öffne enge Kleidung und schiebe nichts in den Mund. Halte das Kind nicht fest und unterbrich die Bewegungen nicht.

Parallel läuft die Uhr. Schau sofort auf die Zeit, denn die Dauer entscheidet über alles Weitere. Die Reihenfolge in der Praxis sieht meist so aus:

  • Schützen und Zeit stoppen
  • Lehrkraft oder zweite Person hinzuholen
  • Notfallplan prüfen und, wenn das Kriterium erreicht ist, das Medikament nach Anordnung geben
  • Rettungsdienst rufen, wenn der Plan es vorsieht oder Unsicherheit besteht
  • Nach dem Anfall stabile Seitenlage, Ruhe, beim Kind bleiben

Aufbewahrung und Verfügbarkeit

Ein Notfallmedikament nützt nur, wenn es erreichbar ist. Kläre am ersten Tag, wo es liegt, wer außer dir Zugang hat und wie die Versorgung bei Ausflügen, Sportunterricht und Vertretung geregelt ist. Prüfe regelmäßig das Verfallsdatum und melde rechtzeitig, wenn Nachschub nötig ist.

Die Aufbewahrung soll sicher, aber nicht verschlossen unerreichbar sein. Suche gemeinsam mit Schule und Eltern eine Lösung, die beides erfüllt und allen bekannt ist.

Dokumentation danach

Jede Gabe wird schriftlich festgehalten: Datum, Uhrzeit des Anfallsbeginns, Dauer, beobachteter Verlauf, Zeitpunkt und Menge der Gabe, wer anwesend war, wie das Kind reagiert hat und ob der Rettungsdienst gerufen wurde. Schreibe sachlich und in beobachtender Sprache, ohne Deutung.

Diese Notizen sind nicht nur Absicherung. Sie helfen der behandelnden Ärztin oder dem Arzt, den Notfallplan anzupassen, und sie geben den Eltern Sicherheit. Informiere die Sorgeberechtigten und deinen Träger noch am selben Tag.

Zusammenfassung

Notfallmedikamente bei Epilepsie gibst du nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung, mit Einverständnis der Eltern und nach Einweisung. Im Anfall schützt du zuerst, stoppst die Zeit und handelst dann nach dem individuellen Notfallplan. Kläre Aufbewahrung, Zuständigkeiten und Vertretungsregeln vorab, dokumentiere jede Gabe sachlich und sprich Unsicherheiten früh mit deinem Träger an.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Bei Wolkenfreie Zeit wirst du mit diesem Thema nicht allein gelassen. Vor dem Einsatz klären wir gemeinsam mit Eltern, Schule und behandelnder Praxis, ob und wie eine Medikamentengabe geregelt ist, und sorgen dafür, dass Anordnung, Einverständnis und Einweisung vorliegen, bevor du in die Situation kommst. Deine feste Ansprechperson im Team ist erreichbar, wenn du unsicher bist oder etwas nachjustiert werden muss.

Über unsere eigene Akademie kannst du dich zu Epilepsie, Erster Hilfe im Schulalltag und rechtssicherer Dokumentation fortbilden, auch als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger. Wenn du dir eine Arbeit mit klarer Einarbeitung und einem Team im Rücken vorstellen kannst, freuen wir uns über deine Bewerbung. Der nächste Schritt ist eine kurze Nachricht mit deinem Wunschort und deiner Verfügbarkeit.

Häufige Fragen

Nein. Die Übernahme dieser Aufgabe ist freiwillig und setzt eine Einweisung voraus. Sage frühzeitig deinem Träger Bescheid, damit eine andere Regelung gefunden wird. Erste Hilfe und der Notruf bleiben davon unberührt.

Das Medikament und der Notfallplan müssen mit. Kläre vor der Fahrt schriftlich, wer es mitführt, wer im Notfall handelt und wie der Rettungsdienst am Zielort erreichbar ist.

In der Regel mindestens einmal pro Schuljahr und immer dann, wenn sich Anfallsbild, Medikation oder Zuständigkeiten ändern. Anlass für eine Prüfung ist auch jede tatsächliche Gabe.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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