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Rechtliche Rahmenbedingungen

Datenschutz: Was darf ich dokumentieren, weitergeben, fotografieren?

Stand: 10.08.2026

Dieser Artikel richtet sich an Schulbegleiterinnen, Schulbegleiter, Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Datenschutz klingt nach Formularen, ist im Schulalltag aber sehr konkret. Du schreibst Verlaufsberichte, sprichst mit Lehrkräften, sitzt in Hilfeplangesprächen und hast ein Handy in der Tasche. In all diesen Momenten entscheidest du mit, wie geschützt die Daten eines Kindes bleiben.

Warum Datenschutz für dich mehr ist als eine Formalie

Du arbeitest mit besonders sensiblen Daten: Diagnosen, Medikamente, Verhalten, Familiensituation. Solche Gesundheitsdaten sind rechtlich besonders geschützt, weil ihre Weitergabe für ein Kind und seine Familie große Folgen haben kann. Der Grundsatz ist einfach: Es werden nur die Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben, die für deinen Auftrag wirklich nötig sind.

Dazu kommt der Vertrauensaspekt. Familien öffnen sich dir nur, wenn sie sicher sind, dass ihre Informationen nicht im Lehrerzimmer oder auf dem Schulhof landen. Datenschutz ist damit auch Beziehungsarbeit.

Was gehört in die Dokumentation

Deine Dokumentation dient der fachlichen Steuerung und meist auch dem Nachweis gegenüber dem Kostenträger. Sie soll beschreiben, was war, und nicht bewerten, wer schuld ist.

  • beobachtbares Verhalten in konkreten Situationen, mit Zeitpunkt und Kontext
  • welche Unterstützung du gegeben hast und wie das Kind reagiert hat
  • Fortschritte, wiederkehrende Muster, gelungene Strategien
  • Absprachen mit Lehrkräften und Eltern in Stichworten
  • besondere Vorkommnisse, etwa ein Anfall, eine Verletzung, eine Eskalation

Nicht hinein gehören Vermutungen über die Familie, Werturteile über Kolleginnen und Kollegen, Details über andere Kinder mit Namen und alles, was du nur vom Hörensagen kennst. Frag dich beim Schreiben: Könnte ich diesen Satz den Eltern vorlesen, ohne dass er verletzt oder falsch klingt.

Wer darf was erfahren

Informationen gehen nur an die Personen, die sie für ihre Aufgabe brauchen. Das sind in der Regel deine Fachanleitung oder Koordination beim Anbieter, die zuständige Lehrkraft und die Sorgeberechtigten. Der Kostenträger bekommt die vereinbarten Berichte.

Nicht dazu gehören andere Eltern, andere Kinder, Lehrkräfte ohne Bezug zum Kind, dein privates Umfeld und offene Gespräche auf dem Flur oder im Bus. Wenn eine andere Stelle Auskunft möchte, etwa eine Praxis, eine Beratungsstelle oder das Jugendamt, leitest du die Anfrage weiter, statt selbst Auskunft zu geben. Für solche Weitergaben braucht es in der Regel eine schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten oder eine gesetzliche Grundlage. Eine Ausnahme ist die akute Gefahr für Leib und Leben, dort zählt zuerst der Schutz des Kindes.

Fotos, Videos und Sprachnachrichten

Die einfachste Regel lautet: Mit dem privaten Handy wird nicht fotografiert, gefilmt oder aufgenommen. Bilder von Kindern sind personenbezogene Daten und liegen auf privaten Geräten schnell außerhalb jeder Kontrolle.

Es gibt Fälle, in denen Bilder fachlich sinnvoll sind, etwa Fotos von Symbolkarten, einem Tagesplan oder Material für Unterstützte Kommunikation. Auch dann gilt: nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten und der Schule, nur mit dem dafür vorgesehenen Gerät, nur für den vereinbarten Zweck und ohne andere Kinder im Bild. Für den Austausch mit Eltern nutzt du die Wege, die dein Arbeitgeber vorgibt, keine privaten Messenger.

Sichere Praxis im Alltag

  • Unterlagen nie offen liegen lassen und nicht in der eigenen Tasche horten
  • keine Namen in Notizen auf Zetteln, die im Klassenraum bleiben
  • Gespräche über ein Kind nur in geschlossenen Räumen führen
  • keine Daten in privaten Chats, Clouds oder sozialen Netzwerken
  • bei Unsicherheit lieber nachfragen als improvisieren

Wenn doch etwas passiert, etwa ein verlorenes Dokument oder eine Mail an die falsche Adresse, meldest du das sofort deiner Ansprechperson. Schnelles Melden ist kein Fehlereingeständnis, sondern Teil eines sauberen Umgangs.

Zusammenfassung

Dokumentiere sachlich und nur das, was für deine Aufgabe nötig ist. Gib Informationen nur an die Menschen weiter, die sie fachlich brauchen, und hole für alles Weitere die Zustimmung der Sorgeberechtigten über deinen Arbeitgeber ein. Fotografieren und Aufnehmen sind die Ausnahme, nicht die Regel, und nie mit dem privaten Gerät. Im Zweifel fragst du nach, bevor du handelst.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Bei Wolkenfreie Zeit bekommst du von Anfang an klare Vorgaben, wie Dokumentation aussieht, welche Formulare genutzt werden und über welche Wege Informationen laufen. In der Einarbeitung gehen wir Beispiele durch, damit du weißt, wie du beobachtend statt bewertend schreibst und wie du reagierst, wenn dich jemand um Auskunft bittet. Eine feste Ansprechperson in deiner Region ist erreichbar, wenn du unsicher bist, ob etwas weitergegeben werden darf.

Über unsere Akademie kannst du dein Wissen zu Dokumentation, Schweigepflicht und Fallverstehen vertiefen, und im Team tauschst du dich mit Kolleginnen und Kollegen aus, die dieselben Fragen kennen. Wenn du in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen als Schulbegleitung arbeiten möchtest, freuen wir uns über deine Bewerbung. Schreib uns gern, auch wenn du quer einsteigst.

Häufige Fragen

Nein. Unterlagen mit personenbezogenen Daten gehören an den dafür vorgesehenen Ort beim Arbeitgeber oder in der Schule. Wenn du unterwegs Notizen machst, halte sie knapp und gib sie zeitnah ab oder überträge sie in die offizielle Dokumentation.

Du gibst freundlich, aber klar keine Auskunft und verweist auf die Schule oder deinen Arbeitgeber. Auch scheinbar harmlose Informationen wie eine Diagnose oder ein Vorfall gehören nicht in dieses Gespräch.

Sorgeberechtigte haben in der Regel ein Auskunftsrecht über die Daten ihres Kindes. Die Anfrage läuft über deinen Arbeitgeber, der prüft, was in welcher Form herausgegeben wird. Schreibe deshalb immer so, dass du zu jedem Satz stehen kannst.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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