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Schulpflicht und Rechte

Wie bekomme ich eine Beurlaubung oder Befreiung?

Stand: 10.08.2026

Eine Beurlaubung oder Befreiung bekommst du, indem du sie schriftlich und begründet bei der Schulleitung beantragst, meist mit einer ärztlichen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Stellungnahme. Sie ist immer zeitlich begrenzt oder auf einzelne Fächer und Situationen bezogen, sie ersetzt die Schulpflicht nicht. Entschieden wird nach dem Schulgesetz und den Schulbesuchsverordnungen deines Bundeslandes, in der Regel durch die Schulleitung, bei längeren Zeiträumen zusätzlich durch die Schulaufsicht.

Der Unterschied zwischen Krankmeldung, Befreiung und Beurlaubung

Eine Krankmeldung gilt für akute Erkrankung und wird von dir gemeldet, oft ab einer bestimmten Dauer mit Attest. Eine Befreiung bezieht sich auf einzelne Teile des Schullebens, zum Beispiel den Sportunterricht, Referate vor der Klasse, eine Klassenfahrt oder das Schwimmen. Eine Beurlaubung meint das Fernbleiben vom Unterricht für einen bestimmten Zeitraum aus einem wichtigen Grund.

Bei Schulangst ist die Grenze oft unscharf. Wichtig ist, dass du nicht monatelang mit Einzelentschuldigungen arbeitest. Das wirkt für die Schule irgendwann wie unentschuldigtes Fehlen. Besser ist eine klar beantragte, befristete Regelung, die alle kennen.

Worauf sich dein Antrag stützt

Die Schulpflicht und die Ausnahmen davon sind Ländersache. Die Regeln findest du im Schulgesetz deines Bundeslandes und in der jeweiligen Verordnung zum Schulbesuch, oft unter Stichworten wie Beurlaubung, Befreiung von der Teilnahme oder wichtiger Grund. Je nach Land ist die Schulleitung bis zu einer bestimmten Dauer allein zuständig, darüber entscheidet die Schulaufsicht.

Wird dein Antrag abgelehnt, ist das ein Verwaltungsakt. Nach § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung hast du in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe Zeit, Widerspruch einzulegen. Achte auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Schreiben. Wenn die Angst mit einer seelischen Beeinträchtigung zusammenhängt, kann parallel ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim Jugendamt sinnvoll sein, etwa für eine Schulbegleitung.

Wer entscheidet und wen du einbeziehst

Erste Adresse ist die Schulleitung, nicht die Klassenlehrkraft allein. Häufig beteiligt wird der schulpsychologische Dienst und, bei längerem Fehlen aus gesundheitlichen Gründen, der schulärztliche Dienst des Gesundheitsamtes. Manche Schulen fordern eine schulärztliche Untersuchung, bevor sie einer längeren Regelung zustimmen. Das ist kein Misstrauen gegen dich, sondern der übliche Weg.

Daneben lohnt sich der Kontakt zum Jugendamt oder zum Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe, wenn dein Kind Unterstützung im Schulalltag braucht. Bei sonderpädagogischem Förderbedarf ist zusätzlich das Schulamt beteiligt.

Was in den Antrag gehört

Schreibe kurz, sachlich und konkret. Ein guter Antrag enthält:

  • Name, Klasse und Schule deines Kindes
  • den gewünschten Zeitraum oder die konkreten Fächer und Situationen
  • eine knappe Begründung, was passiert, wenn dein Kind nicht befreit wird
  • die ärztliche oder therapeutische Stellungnahme als Anlage
  • einen Vorschlag, wie dein Kind in dieser Zeit lernt und wie die Rückkehr aussehen soll

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Schulen stimmen deutlich eher zu, wenn erkennbar ist, dass es nicht um Rückzug geht, sondern um einen geschützten Zwischenschritt. Nenne Stundenpläne in Teilzeit, Aufgaben zu Hause, feste Ansprechpersonen oder Termine, an denen ihr gemeinsam prüft, wie es läuft.

Dein nächster Schritt

Schreibe heute eine kurze E-Mail an die Schulleitung mit der Bitte um einen Gesprächstermin zur Beurlaubung oder Befreiung und nenne einen groben Zeitraum. Vereinbare parallel einen Termin bei der Kinderärztin oder Kinderärztin für eine Stellungnahme. Lege ab jetzt eine einfache Liste an: Datum, Fehltag oder Teilnahme, was vorgefallen ist. Diese Übersicht hilft dir in jedem Gespräch und in jedem Antrag.

Zusammenfassung

Beurlaubung und Befreiung sind schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen, befristet und mit ärztlicher Stellungnahme. Die Grundlage steht im Schulgesetz deines Bundeslandes, gegen eine Ablehnung kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Am tragfähigsten ist ein Antrag, der neben der Entlastung auch einen Weg zurück in die Schule beschreibt.

So hilft Wolkenfreie Zeit

Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in acht Bundesländern rund um Schule, Teilhabe und Anträge. Wir schauen mit dir gemeinsam an, was dein Kind im Schulalltag konkret braucht, wie sich das nachvollziehbar beschreiben lässt und ob eine Schulbegleitung ein sinnvoller Baustein sein kann. Auch bei der Vorbereitung von Gesprächen mit Schule, Jugendamt oder Sozialamt kannst du dich an uns wenden.

Wenn eine Schulbegleitung bewilligt ist, unterstützen unsere Mitarbeitenden dein Kind im Unterricht, bei Übergängen und in belastenden Situationen, mit dem Ziel, dass es diese Situationen Schritt für Schritt selbst bewältigt. Dein nächster Schritt: Nimm Kontakt zu uns auf und schildere kurz die aktuelle Lage, dann besprechen wir gemeinsam, welche Wege für euch offenstehen.

Häufige Fragen

Das regeln die Länder unterschiedlich. Kurze Zeiträume entscheidet meist die Schulleitung, längere die Schulaufsicht. Beurlaubungen sind immer befristet und werden regelmäßig überprüft.

Oft ja, bei längeren oder wiederholten Zeiträumen verlangen Schulen häufig eine ausführlichere Stellungnahme, zum Beispiel aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, oder eine schulärztliche Untersuchung.

Das solltest du aktiv ansprechen. Je nach Bundesland gibt es Möglichkeiten wie Hausunterricht, Aufgabenpakete oder eine reduzierte Stundenzahl. Halte die Vereinbarung schriftlich fest.

Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.

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