Leistungen und Kinder
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Stand: 10.08.2026
Die Kombinationsleistung bedeutet: Du musst dich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung entscheiden, sondern kannst beides zusammen nutzen. Nimmst du zum Beispiel nur einen Teil des Sachleistungsbetrags für einen Pflegedienst in Anspruch, zahlt die Pflegekasse dir für den nicht verbrauchten Anteil anteilig Pflegegeld aus. Das gilt ab Pflegegrad 2 und wird über die Pflegekasse bei der Krankenkasse abgewickelt.
Für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind ist das oft die passendste Lösung, weil ihr den Alltag selbst stemmt, aber punktuell professionelle Unterstützung braucht.
So rechnet die Pflegekasse
Jeder Pflegegrad ab 2 hat zwei Beträge: einen Betrag für Pflegesachleistungen, also für ambulante Pflegedienste, und einen niedrigeren Betrag für Pflegegeld, das direkt an dich ausgezahlt wird. Bei der Kombinationsleistung schaut die Pflegekasse am Monatsende, wie viel Prozent des Sachleistungsbetrags tatsächlich abgerechnet wurde. Der Rest wird in Prozent auf das Pflegegeld übertragen.
Ein Beispiel: Nutzt ihr 40 Prozent des Sachleistungsbetrags, bleiben 60 Prozent übrig. Dann bekommst du 60 Prozent des Pflegegeldes für diesen Monat. Verbraucht ihr die Sachleistung vollständig, entfällt das Pflegegeld. Nutzt ihr gar keinen Pflegedienst, bekommst du das volle Pflegegeld. Die Abrechnung erfolgt monatsweise, weil der Pflegedienst monatlich mit der Kasse abrechnet. Deshalb kann das anteilige Pflegegeld etwas zeitversetzt bei dir ankommen.
Die Rechtsgrundlage und die Bindung an deine Wahl
Geregelt ist die Kombinationsleistung in § 38 SGB XI. Dort steht auch ein Punkt, der im Alltag wichtig ist: An die gewählte Aufteilung bist du in der Regel für sechs Monate gebunden. Gemeint ist damit die grundsätzliche Entscheidung für die Kombination, nicht die konkrete Prozentzahl. Diese ergibt sich ohnehin jeden Monat neu aus dem, was der Pflegedienst tatsächlich abgerechnet hat.
Wenn sich die Situation deines Kindes deutlich ändert, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt, eine neue Diagnose oder eine Höherstufung des Pflegegrads, kannst du die Entscheidung auch früher anpassen. Sprich in dem Fall direkt mit deiner Pflegekasse.
Wer zuständig ist und wie du es beantragst
Zuständig ist die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse deines Kindes angesiedelt ist. Einen aufwendigen neuen Antrag brauchst du nicht. In der Regel reicht eine formlose schriftliche Mitteilung, dass du künftig Kombinationsleistung in Anspruch nehmen möchtest. Viele Kassen haben dafür ein kurzes Formular.
Wichtig zu wissen:
- Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, dort greift stattdessen der Entlastungsbetrag.
- Der Entlastungsbetrag läuft getrennt von der Kombinationsleistung und wird nicht angerechnet.
- Die Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI bleiben verpflichtend, sobald Pflegegeld fließt, auch anteilig.
- Ändert sich der Pflegegrad, ändern sich beide Beträge und damit auch die Rechnung.
Wann sich die Kombination lohnt
Die Kombination passt gut, wenn ihr die Pflege eures Kindes überwiegend selbst übernehmt, aber regelmäßig oder unregelmäßig Unterstützung durch einen Pflegedienst braucht. Zum Beispiel für die Morgenpflege an Arbeitstagen, für pflegerische Handgriffe, die euch schwerfallen, oder für Phasen, in denen es besonders eng wird.
Wenn du unsicher bist, rechne für zwei bis drei typische Monate durch, wie viel Sachleistung ihr realistisch braucht. Eine unabhängige Pflegeberatung nach § 7a SGB XI steht dir kostenfrei zu und kann das mit dir durchgehen.
Dein nächster Schritt
Ruf bei der Pflegekasse deines Kindes an und frage nach dem Formular oder dem Vordruck für die Kombinationsleistung. Notiere dir vorher, welche Leistungen ein Pflegedienst bei euch übernehmen soll und wie oft. Mit diesen zwei Angaben kann dir die Kasse oder die Pflegeberatung sofort sagen, wie viel Pflegegeld euch voraussichtlich bleibt.
Zusammenfassung
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI erlaubt es dir, Pflegedienst und Pflegegeld gleichzeitig zu nutzen. Der nicht verbrauchte Anteil der Sachleistung wird prozentual als Pflegegeld ausgezahlt. Möglich ab Pflegegrad 2, beantragt wird sie formlos bei der Pflegekasse, und an die Grundentscheidung bist du in der Regel sechs Monate gebunden.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei Fragen rund um Pflegegrad und Teilhabe. Wir sortieren mit dir, welche Leistungen für dein Kind überhaupt in Frage kommen, und helfen dir dabei, den Überblick über Anträge, Schreiben und Rückmeldungen der Pflegekasse zu behalten.
Wenn Schulbegleitung, Kita-Assistenz oder Diabetesassistenz für euch ein Thema sind, klären wir mit dir, wie diese Unterstützung neben den Pflegeleistungen sinnvoll zusammenpasst. Als nächsten Schritt kannst du dich mit deinen offenen Fragen und den bisherigen Bescheiden bei uns melden, dann gehen wir sie gemeinsam durch.
Häufige Fragen
Ja. Verhinderungspflege ist eine eigene Leistung mit eigenem Budget und wird nicht auf die Kombinationsleistung angerechnet. In dem Monat, in dem Verhinderungspflege genutzt wird, kann das Pflegegeld allerdings anteilig gekürzt werden.
Dann wird für diesen Monat keine Sachleistung abgerechnet und du bekommst das volle Pflegegeld deines Pflegegrads. Die Kombination bleibt weiterhin bestehen.
Pflegegeld für die häusliche Pflege gilt in der Regel nicht als Einkommen der Pflegeperson, solange es für die Pflege verwendet wird. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation frage bei der zuständigen Stelle nach, etwa dem Jobcenter oder dem Sozialamt.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.