Antrag und Finanzierung
Wie beantrage ich eine Schulbegleitung für mein Kind?
Stand: 04.08.2026
Wenn dein Kind im Schulalltag Begleitung braucht, kann eine Schulbegleitung eine große Entlastung sein. Sie wird von dir beantragt, denn die Schule kann sie nicht selbst anordnen. Der Weg dorthin ist übersichtlich, sobald du weißt, welche Stellen beteiligt sind und welche Unterlagen du brauchst.
Was eine Schulbegleitung ist
Eine Schulbegleitung unterstützt ein einzelnes Kind im Unterricht und im Schulalltag, damit es am Lernen und am sozialen Miteinander teilhaben kann. Sie ersetzt nicht die Lehrkraft und übernimmt keine pädagogische Wissensvermittlung, sondern hilft dort, wo dein Kind im Alltag Begleitung benötigt.
Der Bedarf ist immer an dein Kind gebunden und nicht an die Klasse. Deshalb prüft das Amt genau, welche Unterstützung dein Kind braucht und in welchem Umfang. Aus dieser Prüfung ergibt sich, ob und wie viele Stunden bewilligt werden.
Welches Amt zuständig ist
Die Zuständigkeit hängt vom Grund des Bedarfs ab. Bei einer seelischen Beeinträchtigung, etwa im Zusammenhang mit ADHS oder einer Autismus-Spektrum-Störung, ist meist das Jugendamt über die Eingliederungshilfe zuständig. Bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ist häufig das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.
Wenn du unsicher bist, welche Stelle für euch zuständig ist, kannst du zunächst bei einem der beiden Ämter nachfragen. Die Ämter leiten Anfragen bei Bedarf weiter oder nennen dir die passende Stelle.
Diese Unterlagen brauchst du
Damit das Amt den Bedarf beurteilen kann, sind Nachweise wichtig. Welche genau verlangt werden, kann je nach Region etwas abweichen. Häufig gehören dazu folgende Unterlagen.
- ein ärztliches oder fachärztliches Attest oder ein Gutachten
- eine Stellungnahme der Schule zum Förder- und Unterstützungsbedarf
- gegebenenfalls Berichte aus Therapie oder Diagnostik
- der ausgefüllte Antrag des zuständigen Amtes
Es hilft, wenn die Unterlagen konkret beschreiben, in welchen Situationen dein Kind Begleitung braucht. Allgemeine Formulierungen sind schwieriger zu bewerten als klare Beispiele aus dem Schulalltag.
So gehst du Schritt für Schritt vor
Beginne früh, denn zwischen Antrag und Bewilligung kann Zeit vergehen. Ein Antrag vor den Sommerferien für das kommende Schuljahr verschafft dir Spielraum.
- Sprich mit der Schule über den beobachteten Unterstützungsbedarf.
- Kläre, welches Amt zuständig ist, und fordere den Antrag an.
- Sammle Atteste, Berichte und die Stellungnahme der Schule.
- Reiche den vollständigen Antrag ein und notiere dir das Datum.
- Bleib erreichbar für Rückfragen und bitte um eine schriftliche Entscheidung.
Wird der Antrag abgelehnt oder der Umfang gekürzt, kannst du innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen. Eine Begründung mit Blick auf die eingereichten Nachweise ist dabei sinnvoll.
Zusammenfassung
Eine Schulbegleitung beantragst du selbst beim Jugendamt oder Sozialamt, abhängig vom Grund des Bedarfs. Wichtig sind aussagekräftige Nachweise, eine Stellungnahme der Schule und ein früher Start. Bei einer Ablehnung steht dir der Weg des Widerspruchs offen.
So hilft Wolkenfreie Zeit
Wolkenfreie Zeit begleitet dich beim Weg zur Schulbegleitung und stellt bei einer Bewilligung erfahrene Begleiterinnen und Begleiter für den Schulalltag. Wir kennen die üblichen Abläufe der Ämter und können dir helfen, den Bedarf deines Kindes klar zu beschreiben und die passenden Unterlagen zu ordnen.
Als nächsten Schritt kannst du dich mit deinen Fragen und den vorhandenen Unterlagen an uns wenden. Gemeinsam schauen wir, welches Amt zuständig ist und wie ein gut vorbereiteter Antrag für dein Kind aussehen kann.
Häufige Fragen
Nein, den Antrag stellst du als Sorgeberechtigter selbst. Die Schule unterstützt dich aber mit einer Stellungnahme zum Unterstützungsbedarf, die dem Antrag beiliegt.
In der Regel trägt das zuständige Amt die Kosten als Leistung der Eingliederungshilfe, wenn der Bedarf anerkannt ist. Genaueres erfährst du bei der Bewilligung durch das Amt.
Bewilligungen sind oft befristet, deshalb kann eine erneute Prüfung oder ein Folgeantrag nötig sein. Achte auf das Ende des Bewilligungszeitraums und kümmere dich rechtzeitig um die Verlängerung.
Dieser Artikel informiert allgemein und sorgfältig recherchiert. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung im Einzelfall. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Stellen, Anwältinnen und Anwälte sowie Ärztinnen und Ärzte.