
Schulbegleitung
& Kita-Assistenz
WEN UNTERSTÜTZT DIE SCHULBEGLEITUNG VON WOLKENFREIE
ZEIT?
Wir helfen Kindern und Jugendlichen
- mit seelischen Beeinträchtigungen
- mit der Diagnose Autismus Spektrum Störung (atypischer Autismus, Asperger-Syndrom, frühkindlicher Autismus, High- Functioning-Autismus, Autismus-Syndrom, Autistische Züge)
- mit diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten
- mit der Diagnose ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-/
und ermöglichen so die Teilhabe am regulären Kita- & Schulalltag.
Wir möchten zum eigenständigen Arbeiten motivieren und damit das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen stärken.

Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?
Der Anspruch auf Schulbegleitung ist im Sozialgesetzbuch(SGB) geregelt. Dort wird im Rahmen der Eingliederungshilfe definiert, wann ein Kind ein Anrecht auf Schulbegleitung hat. Abhängig von der Art der Beeinträchtigung ist entweder das Jugendamt (SGB VIII) oder das Sozialamt (SGB IX) zuständig.
Im Falle einer seelischen Beeinträchtigung, z. B. Autismus, ADHS, Angststörung, ist der Antrag für eine Schulbegleitung beim Jugendamt des Kreises oder der Stadt zu stellen (§ 35a SGB VIII).
Beim Sozialamt des Kreises oder der Stadt ist der Antrag unter anderem bei geistiger, körperlicher, einer Seh- oder Hörbehinderung oder Mehrfachbehinderung zu stellen (§ 112 SGB IX).
Die Beeinträchtigung ist durch ein Gutachten eines Facharztes bzw. eines Amtsarztes nachzuweisen.
Wo ist der Antrag auf Schulbegleitung zu stellen?
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Er muss lediglich darlegen, welche Art von Beeinträchtigung vorliegt und warum für das Kind eine Schulbegleitung erforderlich ist. Zusätzlich sind nachstehende Dokumente / Nachweise einzureichen:
Nach § 36 SGB VIII haben die Eltern / Sorgeberechtigten ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl des Anbieters der Schulbegleitung und können dies im Antrag mitteilen.


Wie sind Ablauf und Fristen?
Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags muss das Jugendamt feststellen, ob es zuständig ist. Sofern der Antrag nicht an eine andere Stelle weitergeleitet wird (z. B. das Sozialamt), stellt das Jugendamt unverzüglich fest, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Schulbegleitung vorliegen.
Sollte ein weiteres Gutachten erforderlich sein, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen.
Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid, in welchem in der Regel mitgeteilt wird, wie viele Stunden die Schulbegleitung bewilligt wird, welche Aufgaben sie übernimmt und welche Mindestqualifikation benötigt wird.
Nun können die Eltern in Absprache mit dem Amt einen Leistungsanbieter nach Ihrer Wahl beauftragen. Die entstehenden Kosten werden direkt vom Jugendamt oder Sozialamt an den Leistungsanbieter gezahlt.
KITA-ASSISTENZ
Die Kita-Assistenz richtet sich an Kinder mit einer geistigen, körperlichen, Sinnes- und/oder seelischen Beeinträchtigung bzw. an Kinder, die von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind und zum Personenkreis des § 99 SGB IX gehören und noch nicht eingeschult wurden. Sowie an Kinder, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der nicht durch die Ressourcen der Kindertagesstätte abgedeckt werden kann.
Zu den Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf zählen zum Beispiel:
- …Kinder mit einer geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung
- …Kinder mit der Diagnose Autismus-Spektrum-Störung
- …Kinder mit Aufmerksamkeitsstörungen
Hierbei orientiert sich die Kitabegleitung an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen des Kindes.
Ziel ist es, dem Kind die Teilhabe am regulären Alltag in der Kindertagesstätte oder Hort zu ermöglichen und bei den lebenspraktischen Verrichtungen zu unterstützen sowie anfallende pflegerische Tätigkeiten zu erledigen.

DIE AUFGABEN DER KITA-ASSISTENZ KÖNNEN FOLGENDE BEREICHE UMFASSEN
- Beachtung des Wohls und der Bedürfnisse des Kindes
- Förderung der kognitiven Entwicklung (z. B. bei der Entscheidungsfindung, Problemlösung, Orientierung, Planung und Kreativität)
- Erweiterung des Wortschatzes und des Sprachverständnisses
- Förderung der Regelverständnisses und der Regelakzeptanz
- Hilfe bei der sozialen Integration sowie dem Beziehungsaufbau in der Kita-Gruppe
- Begleitung bei lebenspraktischen Aufgaben wie Trinken, Essen, An- und Auskleiden, Toilettengang und Förderung der Entwicklung zur Selbständigkeit
- Abbau von Berührungsängsten
- Unterstützung durch kleinschrittiges Vorgehen bei komplexeren Aufgabenstellungen
- Begleitung in Krisen-/Gefahrsituationen – Sicherheit vermitteln, Gefahrenrisiko reduzieren
- Hilfe zur Organisation und Selbstorganisation des Kita-Alltags
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