# Wolkenfreie Zeit > Wolkenfreie Zeit UG ist ein anerkannter Träger für Schulbegleitung, Kita-Assistenz, Diabetesassistenz, Haushaltshilfe und Entlastungsleistungen mit Sitz in Itzehoe, Schleswig-Holstein. Familien, Kinder und Senioren erhalten medizinische, pädagogische und juristische Unterstützung — kostenlos für Familien, da die Finanzierung über Jugendamt (§ 35a SGB VIII), Sozialamt (§ 112 SGB IX), Krankenkasse (§ 37 SGB V) bzw. Pflegeversicherung (§§ 39, 45a, 45b SGB XI) erfolgt. Wolkenfreie Zeit kombiniert in der Geschäftsführung volljuristische Expertise (Alexander Forch, Volljurist & MBA) mit über zwölf Jahren operativer Erfahrung im sozialen Bereich (Sandra Forch, Gründerin & Geschäftsführerin). Das Unternehmen begleitet Familien von der ersten Klärung der Zuständigkeit bis zur Bewilligung und darüber hinaus und übernimmt keine Mandatsvertretung — die juristische Stärke fließt ausschließlich in die Trägerarbeit. **Eckdaten** - Über 500 qualifizierte Fachkräfte bundesweit, jede einzeln nach Diagnose, Persönlichkeit und Familienwunsch ausgewählt - Über 12 Jahre Erfahrung in Schulbegleitung, Kita-Assistenz und individueller Inklusionsassistenz - Aktiv in 8 Bundesländern, Schwerpunkt Schleswig-Holstein (Westküste, Dithmarschen, Steinburg, Itzehoe, Heide, Husum, Brunsbüttel, Meldorf und weitere Standorte) - 100 % Wunsch- und Wahlrecht der Familien - Inhouse-Expertise: Volljurist, MBA, Diplom-Pädagoginnen, Erzieherinnen, medizinische Fachkräfte **Kontakt** - Adresse: Pünstorfer Str. 63, 25524 Itzehoe - Telefon: 04821 60 47 327 - WhatsApp: 0170 17 17 112 - E-Mail kontakt@wolkenfreiezeit.de · Bewerbungen Bewerbung@wolkenfreiezeit.de ## Startseite & Übersicht - [Startseite](https://wolkenfreiezeit.de/): Überblick aller Leistungen, Trust-Stats und Kontaktwege - [Über uns / Geschäftsführung](https://wolkenfreiezeit.de/wolkenfreiezeit-business): Juristische, medizinische und pädagogische Ausrichtung; Profile von Sandra und Alexander Forch - [Team](https://wolkenfreiezeit.de/team): Vorstellung der Fachbereichsleitungen und zentralen Ansprechpartner:innen ## Leistungen - [Schulbegleitung](https://wolkenfreiezeit.de/schulbegleitung): Individuelle Begleitung im Schulalltag bei seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung; finanziert nach § 35a SGB VIII oder § 112 SGB IX - [Pooling in der Schulbegleitung](https://wolkenfreiezeit.de/schulbegleitung#pooling): Klar gesteuertes Poolmodell — ein festes Team begleitet mehrere Kinder einer Schule; der individuelle Rechtsanspruch bleibt bestehen, Einzelbegleitung weiterhin möglich - [Kita-Assistenz](https://wolkenfreiezeit.de/kita-assistenz): Heilpädagogische Begleitung in der Kindertagesstätte, einschließlich Pooling-Lösungen - [Diabetesassistenz](https://wolkenfreiezeit.de/diabetesassistenz): Medizinische Assistenz in Kita und Schule nach § 37 SGB V (häusliche Krankenpflege) oder Eingliederungshilfe; deutschlandweit verfügbar - [Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen](https://wolkenfreiezeit.de/haushaltshilfe): Entlastung für Familien und Senioren im Alltag, Finanzierung über §§ 39, 45a, 45b SGB XI ## Karriere & Bewerbung - [Karriere](https://wolkenfreiezeit.de/karriere): Berufsbild, Erwartungen, Haltung — „Wir suchen keine Lebensläufe, sondern Menschen mit Haltung" - [Bewerbungsformular](https://wolkenfreiezeit.de/bewerben): Online-Bewerbung mit Lebenslauf-Upload (optional) - [Kontaktformular](https://wolkenfreiezeit.de/kontakt): Beratungsgespräch oder Rückrufanfrage ## Wichtige Standorte Wolkenfreie Zeit unterhält dedizierte Landing-Pages pro Stadt für Schulbegleitung, Kita-Assistenz und Diabetesassistenz. Die wichtigsten Standorte: - Itzehoe (Hauptsitz), Heide, Husum, Brunsbüttel, Meldorf, Glückstadt, Kellinghusen, Wilster, Hohenlockstedt, Nordhastedt, Hemmingstedt, Albersdorf, Büsum, Garding, Geesthacht - Alle Stadt-URLs nach dem Muster `https://wolkenfreiezeit.de/schulbegleitung-`, `https://wolkenfreiezeit.de/kita-assistenz-` bzw. `https://wolkenfreiezeit.de/diabetesassistenz-` — komplette Liste in der [Sitemap](https://wolkenfreiezeit.de/sitemap-cities.xml) ## Häufige Fragen (FAQ) Die folgenden FAQs stammen 1:1 aus den jeweiligen Leistungsseiten (FAQPage-Schema bzw. FAQ-Sektion). Quellen verlinkt am Abschnittsende. ### Schulbegleitung **Was ist Schulbegleitung und welche Aufgaben übernimmt sie?** Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützungsleistung für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung oder körperlicher/geistiger Beeinträchtigung im Schulalltag. Sie unterstützt beim Ankommen, bei sozialen Konflikten, bei der Konzentration, bei der Strukturierung von Aufgaben und im Umgang mit Reizen. Sie ersetzt keine Lehrkraft und übernimmt keine Lerninhalte. **Wer hat Anspruch auf eine Schulbegleitung?** Anspruch besteht für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung (§ 35a SGB VIII, z. B. Autismus, ADHS, FASD) oder körperlicher/geistiger Behinderung (§ 112 SGB IX). Der Antrag wird beim Jugendamt bzw. beim Träger der Eingliederungshilfe gestellt. Der Anspruch ist einkommensunabhängig. **Was kostet eine Schulbegleitung für Familien?** Für Familien entstehen keine Kosten. Die Schulbegleitung wird vollständig vom Jugendamt (§ 35a SGB VIII) oder vom Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX) finanziert. Es gibt keinen Eigenanteil und keine Vorkasse. **Bei welchen Diagnosen wird Schulbegleitung bewilligt?** Häufige Diagnosen sind: Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, FASD, sozial-emotionale Entwicklungsstörungen, selektiver Mutismus, Angststörungen, Schulvermeidung, Depressionen, Lernbehinderungen mit Teilhabebeeinträchtigung, körperliche Behinderungen und Sinnesbeeinträchtigungen. Entscheidend ist die Auswirkung auf die Teilhabe am Schulalltag, nicht die Diagnose allein. **Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?** Der Antrag wird formlos beim Jugendamt (für § 35a SGB VIII) oder beim Sozialamt bzw. Träger der Eingliederungshilfe (für § 112 SGB IX) gestellt. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien durch das gesamte Verfahren — Antragstellung, Stellungnahmen, Hilfeplanverfahren und Bewilligung. **Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?** Nach Antragseingang hat das Jugendamt zwei Wochen für die erste Reaktion. Das vollständige Hilfeplanverfahren dauert je nach Region und Fallkomplexität meist vier bis zehn Wochen. In Eil- oder Krisenfällen kann eine vorläufige Bewilligung deutlich schneller erfolgen. **Haben Familien ein Wahlrecht bei der Trägerwahl?** Ja. Familien haben nach § 5 SGB VIII bzw. § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht und können den Träger der Schulbegleitung frei wählen, sofern dieser geeignet und anerkannt ist. Das Amt darf Familien keinen Träger vorschreiben. **Gibt es Schulbegleitung auch in der Förderschule, im Ganztag und bei inklusiver Beschulung?** Ja. Der Anspruch besteht unabhängig vom Schultyp: in der Regelschule, in der Förderschule, im Förderzentrum, im Ganztag und bei inklusiver Beschulung. Auch außerschulische Anteile wie der Schulweg, Hort, Mittagsbetreuung oder Klassenfahrten können Teil der Begleitung sein. **Wie lange wird Schulbegleitung bewilligt?** In der Regel wird Schulbegleitung für ein Schuljahr bewilligt und im Folgejahr im Rahmen der Hilfeplanfortschreibung verlängert. Nach dem 18. Lebensjahr können laufende Maßnahmen unter Voraussetzungen nach § 41 SGB VIII bis zum 21. Lebensjahr fortgeführt werden. **Was unterscheidet eine pädagogische von einer pflegerischen Schulbegleitung?** Pädagogische Schulbegleitung unterstützt bei Teilhabe, Kommunikation und sozial-emotionaler Regulation (typisch bei § 35a SGB VIII). Pflegerische Schulbegleitung übernimmt medizinisch-pflegerische Aufgaben (z. B. Medikamentengabe, Sondenkost) und wird oft mit § 112 SGB IX kombiniert. Wolkenfreie Zeit deckt beide Bereiche ab. Quelle: https://wolkenfreiezeit.de/schulbegleitung ### Pooling in der Schulbegleitung (Poolmodell) Wolkenfreie Zeit bietet Pooling in der Schulbegleitung an und arbeitet dabei mit einem klar gesteuerten Poolsystem. Einzelbegleitung bleibt parallel dazu jederzeit möglich. **Was ist Pooling in der Schulbegleitung?** Pooling bedeutet, dass ein festes Team an Schulbegleitungen mehrere Kinder innerhalb einer Schule gemeinsam unterstützt, statt dass jedes Kind eine eigene Einzelbegleitung hat. Es handelt sich also nicht um eine einzelne Fachkraft, die nebenbei mehrere Kinder betreut, sondern um ein eingespieltes Team mit fachlicher Steuerung im Hintergrund. Mit der geplanten SGB-VIII-Reform wird Pooling als Organisationsform ausdrücklich gestärkt. Für Schulen und Träger bedeutet das mehr Flexibilität, für Familien wirft es berechtigte Fragen auf. **Bietet Wolkenfreie Zeit Pooling an?** Ja. Wolkenfreie Zeit arbeitet mit einem klar gesteuerten Pooling-System: feste Ansprechpartner für Schulen, strukturierte Einsatzplanung, fachliche Begleitung im Hintergrund und enge Abstimmung mit Lehrkräften, Schulleitung und Kostenträgern. Für Schulen bedeutet das weniger Abstimmungsaufwand und klare Zuständigkeiten. **Wann hat mein Kind trotzdem Anspruch auf Einzelbegleitung?** Pooling ersetzt keine Einzelbegleitung, wenn der individuelle Bedarf des Kindes das erfordert. Der Anspruch richtet sich nach dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf, nicht nach dem, was organisatorisch praktischer ist. Wer einen Einzelanspruch hat, behält ihn. Das ist gesetzlich verankert und bleibt auch nach der Reform so. **Verliert mein Kind durch Pooling seinen Anspruch auf individuelle Unterstützung?** Nein. Der individuelle Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe bleibt auch im Poolmodell bestehen. Pooling ist eine Organisationsform und kein Grund, einen bestehenden Anspruch zu kürzen oder abzulehnen. Einzelbetreuung ist bei entsprechendem Bedarf weiterhin möglich. **Für welche Kinder ist Pooling nicht geeignet?** Kinder mit emotional-sozialer Beeinträchtigung, zum Beispiel bei einer Autismus-Spektrum-Störung, kommen mit wechselnden Bezugspersonen häufig nicht klar. Für diese Kinder ist Pooling in der Regel nicht geeignet, ein Einzelanspruch bleibt bestehen. Passt das Pool-Setting nicht, können Familien das klar benennen — Wolkenfreie Zeit unterstützt sie dabei. **Wann funktioniert Pooling wirklich gut?** Pooling entfaltet seine Stärke, wenn ein festes eingespieltes Team eingesetzt wird, Abläufe klar strukturiert sind und eine fachliche Steuerung im Hintergrund erfolgt. Ohne klare Steuerung entsteht Unruhe, ohne Struktur geht der Überblick verloren, ohne Erfahrung bleibt Unterstützung zufällig. Der Unterschied liegt nicht im Modell, sondern in der Umsetzung. **Welche Erfahrung steckt hinter dem Pooling-Konzept von Wolkenfreie Zeit?** Das Konzept stützt sich auf über 12 Jahre Praxis in der Schulbegleitung und ein multidisziplinäres Team aus Pädagoginnen und Pädagogen, medizinischen Fachkräften und erfahrenen Inklusionsbegleitungen, bundesweit über 500 Fachkräfte im Einsatz. Gesteuert wird über regelmäßige Teambesprechungen, kollegiale Fallreflexionen, interne Schulungen und eine zentrale Koordination. Die Qualität der Begleitung hängt damit nicht von einer einzelnen Person ab, sondern wird vom gesamten Team getragen. Im Hintergrund bündelt Wolkenfreie Zeit gezielt Erfahrung aus Pädagogik, Kinderheilkunde und Pflege. **Welche Vorteile bringt Pooling im Schulalltag?** Fehltage werden nachhaltig reduziert, Vertretungen lassen sich besser organisieren und Eltern werden verlässlicher entlastet, weil das Team flexibel füreinander einspringen kann. Die enge Abstimmung mit Schulleitung, Lehrkräften und Kostenträgern ermöglicht schnelle und flexible Reaktionen bei neuen Schülerinnen und Schülern, akuten Krisen oder organisatorischen Anpassungen. Was Pooling nicht darf: den individuellen Bedarf des Kindes ignorieren. Quelle: https://wolkenfreiezeit.de/schulbegleitung#pooling ### Kita-Assistenz **Was ist eine Kita-Assistenz und für welche Kinder ist sie geeignet?** Die Kita-Assistenz ist eine heilpädagogische, individuelle Begleitung im Kita-Alltag — für Kinder mit besonderem Förderbedarf, meist im Alter von 2 bis 6 Jahren. Sie unterstützt Kinder mit Autismus-Spektrum-Störung, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, motorischen Auffälligkeiten, Verhaltensauffälligkeiten oder Mehrfachbehinderungen direkt in der Gruppe: beim Spielen, Essen, in Übergangssituationen und Krisenmomenten. Ziel ist Inklusion — Teilhabe statt Isolation. **Wer bezahlt die Kita-Assistenz?** Die Kita-Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB IX und für Familien kostenfrei. Rechtsgrundlage sind §§ 99 und 113 i. V. m. § 79 SGB IX. Kostenträger ist je nach Art der Behinderung das Sozialamt (bei geistiger oder körperlicher Behinderung) oder das Jugendamt nach § 35a SGB VIII (bei seelischer Behinderung). Wir prüfen für euch kostenlos, welches Amt zuständig ist. **Wie beantrage ich eine Kita-Assistenz bei Sozialamt oder Jugendamt?** Den gesamten Antrag stellen wir vollständig für euch — Antragsformulare, ärztliche und psychologische Stellungnahmen, Entwicklungsbericht aus der Kita sowie die Korrespondenz mit Sozial- oder Jugendamt. Ihr unterschreibt, mehr nicht. Bei Ablehnung übernimmt unser Volljurist den Widerspruch. Der gesamte Antragsservice ist für die Familie kostenfrei. **Welche Diagnosen werden für eine Kita-Assistenz anerkannt?** Anerkannt sind unter anderem Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Sprachentwicklungsstörungen, motorische Auffälligkeiten, Wahrnehmungsstörungen, geistige und körperliche Behinderungen, Mehrfachbehinderungen sowie seelische Behinderungen. Entscheidend ist eine bestehende oder drohende Behinderung mit erheblichem Teilhabebedarf — auch ohne abgeschlossene Diagnose lassen sich Anträge stellen, wenn der Förderbedarf erkennbar ist. **Was darf eine Kita-Assistenz konkret übernehmen?** Spielbegleitung und Gruppenintegration, Sprachförderung im Alltag, Unterstützung bei Mahlzeiten, Pflegesituationen und Übergängen, emotionale Regulation und Krisenbegleitung, Förderung von Motorik und Selbstständigkeit sowie Abstimmung mit Erzieherinnen, Eltern und Frühförderstellen. Therapieleistungen im engeren Sinne (Logopädie, Ergotherapie) sind separate Leistungen — wir koordinieren mit den entsprechenden Fachstellen. **Wie lange dauert die Bewilligung und ab wann startet die Kita-Assistenz?** Antwort auf eure Anfrage erhaltet ihr am gleichen Werktag. Antragstellung, Begutachtung durch Sozial- oder Jugendamt und Auswahl der passenden Fachkraft laufen parallel. In den meisten Fällen kann die Kita-Assistenz innerhalb von 6 bis 12 Wochen starten — abhängig von der Bearbeitungsdauer der Behörde. Bei bereits bestehender Bewilligung deutlich schneller. **Was passiert, wenn der Antrag auf Eingliederungshilfe abgelehnt wird?** Bei Ablehnung schreibt unser Volljurist den Widerspruch und vertritt euer Kind im Verwaltungsverfahren. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe ist gesetzlich in § 99 SGB IX verankert — viele Ablehnungen lassen sich durch nachgereichte fachliche Stellungnahmen oder formellen Widerspruch korrigieren. Bei Bedarf gehen wir bis zum Sozialgericht. Für euch entstehen dabei keine Kosten. **Mein Kind hat noch keine Diagnose — können wir trotzdem eine Kita-Assistenz beantragen?** Ja. Bereits eine drohende Behinderung mit erheblichem Teilhabebedarf begründet einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX. Wir helfen, eine ärztliche oder psychologische Stellungnahme zu organisieren und den Antrag parallel zur laufenden Diagnostik einzureichen. Frühe Begleitung ist oft entscheidend — gerade in den frühkindlichen Jahren. **In welchen Regionen ist Wolkenfreie Zeit als Kita-Assistenz-Anbieter aktiv?** Wir sind in acht Bundesländern aktiv: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Vor Ort an der Westküste (Itzehoe, Heide, Meldorf, Brunsbüttel, Husum) sowie in den Großräumen Kiel, Lübeck, Hamburg, Schwerin und Rostock — und weiteren Standorten in den genannten Bundesländern. Quelle: https://wolkenfreiezeit.de/kita-assistenz ### Diabetesassistenz **Was ist Diabetesassistenz und welche Aufgaben übernimmt sie?** Diabetesassistenz ist eine qualifizierte Begleitung für Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1 in Kita, Schule oder Hort. Aufgaben: Blutzuckermessung, Bedienung von Insulinpumpen und CGM-Systemen, Berechnung der Kohlenhydrate (BE/KE), Insulingabe oder -korrektur, Erkennen und Behandeln von Unter- und Überzuckerungen, Begleitung bei Sport, Ausflügen und Klassenfahrten. **Wer hat Anspruch auf Diabetesassistenz in Kita oder Schule?** Anspruch haben Kinder und Jugendliche mit Diabetes mellitus Typ 1, die noch nicht eigenständig ihre Therapie steuern können. Rechtsgrundlage ist § 37 SGB V (Häusliche Krankenpflege als Behandlungssicherungspflege). Mit ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten — auch in Kita, Schule oder Hort. **Was kostet Diabetesassistenz für Familien?** Für Familien entstehen keine Kosten. Die Diabetesassistenz wird vollständig über die Krankenkasse nach § 37 SGB V abgerechnet. Es gibt keinen Eigenanteil und keine Vorkasse. **Welcher Paragraph regelt die Kostenübernahme?** Die Kostenübernahme erfolgt über § 37 SGB V — häusliche Krankenpflege als Behandlungssicherungspflege. Maßgeblich sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die BSG-Rechtsprechung (B 3 KR 21/18 R), die klarstellt, dass diese Leistung auch in Kita und Schule erbracht werden kann. **Wie beantrage ich Diabetesassistenz?** Die behandelnde Diabetologie oder Kinderärztin stellt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege (Muster 12) aus. Die Verordnung wird bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Nach Genehmigung übernimmt Wolkenfreie Zeit die Versorgung und begleitet Familien durch das gesamte Verfahren — bei Bedarf auch beim Widerspruch. **Welche Qualifikation haben die Diabetesassistenzen?** Unsere Fachkräfte sind in der Regel examinierte Pflegefachpersonen oder medizinische Fachkräfte mit zusätzlicher Schulung in Diabetes-Therapie (Pumpentherapie, CGM/FGM, BE-Berechnung, Hypo- und Hyperglykämie-Management). Vor jedem Einsatz erfolgt eine individuelle Einarbeitung mit Eltern und behandelnder Diabetologie. **Brauche ich eine ärztliche Verordnung?** Ja. Grundlage der Kostenübernahme nach § 37 SGB V ist eine ärztliche Verordnung (Muster 12) über häusliche Krankenpflege, in der die konkreten Maßnahmen (BZ-Messung, Insulingabe, Pumpenbedienung) sowie Häufigkeit und Dauer benannt sind. **Wie schnell kann die Diabetesassistenz starten?** Bei vollständiger Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse starten Einsätze typischerweise innerhalb von zwei bis vier Wochen. In dringenden Fällen — etwa bei Einschulung oder Kita-Eintritt — organisieren wir schnellere Lösungen. Genehmigungen können auch rückwirkend erteilt werden. **Übernimmt die Diabetesassistenz auch Sport, Ausflüge oder Klassenfahrten?** Ja. Sportstunden, Ausflüge und Klassenfahrten gehören zum normalen Schulalltag und können — sofern in der Verordnung enthalten — durch die Diabetesassistenz mit abgedeckt werden. Klassenfahrten erfordern eine erweiterte Verordnung; auch hierbei unterstützen wir die Antragstellung. **Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?** Gegen eine Ablehnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wir unterstützen Familien dabei mit fachlicher Begründung und Verweis auf die BSG-Rechtsprechung (B 3 KR 21/18 R), die häusliche Krankenpflege in Kita und Schule ausdrücklich vorsieht. **Wer misst den Blutzucker meines Kindes im Kindergarten oder in der Schule?** Die Blutzuckermessung wird im Alltag in der Regel nicht von Kita oder Schule übernommen — pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte sind meist nicht für medizinische Maßnahmen zuständig. Die Diabetesassistenz übernimmt die regelmäßige Kontrolle der Werte, schätzt die Situation ein und reagiert bei Unter- oder Überzuckerung. So ist dein Kind im gesamten Tagesablauf zuverlässig und kontinuierlich vor Ort begleitet. **Wer gibt meinem Kind Insulin in der Schule oder im Kindergarten?** Insulin ist ein verschreibungspflichtiges Medikament; die Gabe erfolgt auf Basis eines ärztlichen Therapieplans und erfordert Einweisung und Erfahrung. In der Regel ist dies keine Aufgabe von Kita oder Schule. Die Diabetesassistenz unterstützt dein Kind bei Bolusgaben und Korrekturen und setzt die Therapie im Alltag sicher um. **Was passiert bei Unterzuckerung in der Schule oder im Kindergarten?** Unterzuckerungen (Hypoglykämien) können im Alltag plötzlich auftreten — Symptome wie Zittern, Schwäche oder Unruhe erfordern schnelles Handeln. Die Diabetesassistenz erkennt Unterzuckerungen frühzeitig, schätzt die Situation ein, versorgt das Kind sofort (z. B. mit Traubenzucker) und stabilisiert es nach klaren Abläufen. Quelle: https://wolkenfreiezeit.de/diabetesassistenz ### Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen **Was kostet eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse?** In den meisten Fällen: nichts. Für Menschen mit Pflegegrad (1–5) übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und Entlastungsleistungen. Das erfolgt zum Beispiel über: – den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € monatlich – die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), seit Juli 2025 mit der Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen in Unterstützung im Alltag umgewandelt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Viele wissen nicht, wie diese Leistungen kombiniert werden können und lassen Geld ungenutzt. Wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen und kümmern uns um die Umsetzung. Für Sie bedeutet das: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Belastung. **Ab welchem Pflegegrad bekomme ich eine Haushaltshilfe?** Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag. Konkret bedeutet das: – ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich (ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres) – ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI), seit Juli 2025 mit der Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Jahr Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag umgewandelt werden. Viele wissen nicht, welche Leistungen ihnen tatsächlich zustehen oder wie sie optimal genutzt werden können. Wir prüfen das für Sie und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich bei Ihnen ankommt. **Was darf eine Haushaltshilfe konkret machen?** Alles, was Sie im Alltag spürbar entlastet. Dazu gehören zum Beispiel: – Putzen, Wäsche und allgemeine Haushaltsführung – Einkaufen, Besorgungen und Organisation – Begleitung zu Arztterminen oder Terminen im Alltag – Unterstützung bei Struktur, Orientierung und Tagesablauf – Entlastung für pflegende Angehörige Je nach Situation sind auch Alltagsbegleitung und Betreuung möglich, zum Beispiel bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Die Unterstützung richtet sich nicht nach einem starren Leistungskatalog, sondern nach Ihrem tatsächlichen Bedarf – abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und Lebenssituation. Oft sind es genau die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Kraft kosten – und genau dort setzen wir an. **Wer übernimmt den Antrag bei der Pflegekasse?** Wir übernehmen das für Sie. Viele Leistungen – wie der Entlastungsbetrag – stehen Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt. Trotzdem gibt es oft Abstimmungen mit der Pflegekasse, Formulare oder Klärungen im Hintergrund – zum Beispiel bei Verhinderungspflege oder Kombination von Leistungen. Genau darum kümmern wir uns. Für Sie bedeutet das: kein Formular-Dschungel, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit darüber, was jetzt zu tun ist. Sie sagen uns, was Sie brauchen – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt. **Was darf eine Haushaltshilfe konkret machen?** Oft innerhalb weniger Tage. Sobald wir Ihre Situation geklärt haben, organisieren wir die passende Unterstützung für Sie – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad. In vielen Fällen geht es schneller, als Sie denken. Keine langen Wartelisten, keine komplizierten Abläufe. Einfach Unterstützung, die ankommt – und im Alltag wirklich entlastet. **Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?** Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Sie können damit zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufen, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Der Betrag liegt aktuell bei 131 € pro Monat und ist bis zum 30.06. des Folgejahres ansparbar. Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt – zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder zur Entlastung. Hier stehen seit Juli 2025 bis zu 3.539 € jährlich zur Verfügung – als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Der Betrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum Jahresende (31.12.), wenn er nicht genutzt wird. Beide Leistungen lassen sich sinnvoll kombinieren – werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation sinnvoll ist und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt. Quelle: https://wolkenfreiezeit.de/haushaltshilfe ### Bewerbung & Karriere **Muss ich eine pädagogische Ausbildung haben?** Nicht unbedingt. Ein Teil unserer Einsätze wird gezielt mit pädagogischen oder medizinischen Fachkräften besetzt. Gleichzeitig arbeiten bei Wolkenfreie Zeit viele engagierte Quereinsteiger:innen mit Lebenserfahrung, Empathie und echtem Verantwortungsgefühl. Wichtiger als ein perfekter Lebenslauf ist für uns die Fähigkeit, Menschen wirklich zu sehen. Je nach Einsatz freuen wir uns natürlich über Vorerfahrung, zum Beispiel im Bereich Diabetes, Autismus oder Pflege. **Werde ich auf meinen Einsatz vorbereitet?** Ja. Persönlich, intensiv und nicht einfach nur mit einer kurzen Einweisung. Neue Mitarbeitende werden bei uns individuell eingearbeitet und im Alltag begleitet, gerade bei komplexeren Themen wie Diabetes Typ 1, Autismus oder herausfordernden Schul- und Alltagssituationen. Für fachliche Fragen stehen unsere Diplom-Pädagog:innen, medizinischen Fachkräfte und examinierten Pflegefachkräfte jederzeit zur Seite – oft auch dann, wenn es spontan oder abends noch Unterstützung braucht. Zusätzlich unterstützen wir mit Handouts, Literatur, Schulungen und unserer eigenen Lernakademie. **Habe ich feste Ansprechpartner?** Unbedingt. Bei Wolkenfreie Zeit arbeitest du nicht alleine irgendwo im System. Du hast feste Ansprechpartner:innen und Koordinator:innen, die dich begleiten, erreichbar bleiben und auch bei schwierigen Situationen unterstützen. Je nach Thema stehen zusätzlich pädagogische oder medizinische Fachkräfte zur Seite, damit Fragen nicht offen bleiben und du dich sicher fühlen kannst. **Wie flexibel sind die Arbeitszeiten?** Die Einsatzzeiten richten sich meist nach dem Stundenplan des Kindes oder der jeweiligen Bewilligung. Trotzdem wissen wir, dass echtes Leben nicht immer planbar ist. Viele unserer Mitarbeitenden haben selbst Kinder, pflegebedürftige Angehörige oder persönliche Herausforderungen. Deshalb versuchen wir gemeinsam Lösungen zu finden, die wirklich zum Alltag passen. Wolkenfreie Zeit ist Teil des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ für familienorientierte Personalpolitik. **Gibt es Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten?** Ja. Und zwar echte. Viele Menschen bei Wolkenfreie Zeit haben als Schulbegleitung oder Quereinsteiger:in begonnen und später Verantwortung in Fachbereichen, Koordination oder Verwaltung übernommen. Wir schauen nicht nur auf Abschlüsse, sondern auf Einsatz, Entwicklung, Verantwortungsgefühl und den Umgang mit Menschen. Wer wachsen möchte, bekommt bei uns die Möglichkeit dazu. **Begleite ich immer nur ein Kind?** In den meisten Fällen ja. Unsere Begleitungen finden überwiegend im 1:1-Setting statt, damit echte Beziehung, Vertrauen und individuelle Unterstützung möglich werden. Je nach Einsatz gibt es aber auch Poollösungen oder Situationen, in denen mehrere Kinder begleitet werden. **Was macht Wolkenfreie Zeit anders als andere Träger?** Wolkenfreie Zeit wurde nicht gegründet, weil jemand eine Geschäftsidee gesucht hat – sondern weil Wegsehen keine Option war. Seit über 12 Jahren begleiten wir Kinder, Familien und Menschen mit Unterstützungsbedarf mit echter Verantwortung, Nähe und dem Anspruch, Inklusion nicht nur zu organisieren, sondern wirklich zu leben. Viele kümmern sich um Fälle. Wir kümmern uns um Menschen. **Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Bewerbung?** So schnell wie möglich – oft noch am gleichen Werktag. In manchen Zeiten erreichen uns sehr viele Bewerbungen gleichzeitig. Trotzdem versuchen wir, jede Bewerbung persönlich zu sichten und niemanden einfach untergehen zu lassen. **Wie fühlt sich Arbeiten bei Wolkenfreie Zeit an?** Für viele ein bisschen wie eine große Familie. Nicht perfekt. Nicht geschniegelt. Aber menschlich, nahbar und voller Menschen, die Verantwortung füreinander übernehmen. Einige Mitarbeitende begleiten uns bereits seit über zehn Jahren – oft deutlich länger, als sie ursprünglich gedacht hätten. Quelle: https://wolkenfreiezeit.de/bewerben ## Wissensportal (Ratgeber für Eltern und Angehörige) Das Wissensportal unter https://wolkenfreiezeit.de/wissen ist ein frei zugänglicher Ratgeber mit über 700 Fachartikeln in 18 Themenbereichen. Alle Artikel sind für Eltern und Angehörige geschrieben, in Du-Form, mit Kurzantworten, FAQ und Hinweisen, wie Wolkenfreie Zeit konkret unterstützt. Artikel-URLs folgen dem Muster https://wolkenfreiezeit.de/wissen/THEMA/ARTIKEL - [Autismus](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/autismus): Anzeichen, Diagnostik, Spektrum, Reizverarbeitung, Schule, Unterstützte Kommunikation, Nachteilsausgleiche, Pflegegrad - [ADHS](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/adhs): Grundlagen, Unterricht, Unterstützung - [FASD](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/fasd): Fetale Alkoholspektrumstörung, Diagnose, Alltag, Schule, Schulbegleitung - [Diabetes Typ 1](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/diabetes-typ-1): Grundlagen, Unter- und Überzuckerung, Technik, Kita und Schule, Diabetesassistenz - [Weitere Diagnosen und Beeinträchtigungen](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/weitere-diagnosen): geistige Behinderung, Lernbehinderung, LRS und Dyskalkulie, Entwicklungsverzögerung, körperliche und chronische Erkrankungen, Epilepsie, Mehrfachbehinderung, Sprech- und Sprachstörungen, Hör- und Sehbeeinträchtigungen - [Familie & Alltag](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/familie-alltag): Routinen, Geschwister, Erziehungsstile, Resilienz, Mediennutzung, Hausaufgaben, Trennung, psychisch erkrankte Eltern, Parentifizierung, Sorge- und Umgangsrecht, Kinder- und Jugendpsychiatrie - [Seelische Gesundheit](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/seelische-gesundheit): Ängste, Phobien, selektiver Mutismus, Zwänge, Depression, Trauma, Bindungsstörungen, Mobbing, Schlafprobleme, Einnässen, Essstörungen - [Schulbegleitung](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/schulbegleitung): Anspruch, Antrag, Alltag, Epilepsie in der Schule, herausforderndes Verhalten - [Kita-Assistenz](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/kita-assistenz): Voraussetzungen, Antrag, Eingewöhnung, Bindung - [Inklusion](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/inklusion): Rechte, Förderort, Nachteilsausgleich, Poolmodell, Unterstützte Kommunikation, Anträge - [Pflegegrad](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/pflegegrad): Antrag, Begutachtung, Leistungen für Kinder, Widerspruch - [Pflege & Teilhabe](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/pflege-teilhabe): Eingliederungshilfe, Alltagsassistenz, Demenz, Medikamente, Lebensplanung, Behördenunterstützung - [Epilepsie](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/epilepsie): Anfallsformen, Notfallmanagement, Schule und Kita, Alltag - [Medizinische Versorgung](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/medizinische-versorgung): Medikamente in Schule und Kita, Notfallpläne, Verordnungen, Hilfsmittel - [Schulangst und Schulvermeidung](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/schulangst-und-schulvermeidung): Ursachen, Wiedereinstieg, Zusammenarbeit mit der Schule - [Übergänge und Erwachsenwerden](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/uebergaenge-und-erwachsenwerden): Schulwechsel, Berufsorientierung, Volljährigkeit, Zuständigkeitswechsel - [Schulbegleitung als Beruf](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/schulbegleitung-als-beruf): über 120 Fachartikel für (angehende) Schulbegleitungen: Rolle, Alltag, Methoden, Zusammenarbeit, Krisensituationen - [Orientierung](https://wolkenfreiezeit.de/wissen/orientierung): Erste Schritte, Zuständigkeiten, Pflegetagebuch, Wegweiser durch das Hilfesystem ### Kostenlose Downloads (Vorlagen, Checklisten, Notfallpläne) Unter https://wolkenfreiezeit.de/wissen-downloads/ stehen 18 kostenlose PDF-Vorlagen ohne Anmeldung bereit: - 8 Musterschreiben und Vorlagen (u. a. Antrag auf Schulbegleitung, Widerspruch Schulbegleitung, Widerspruch Pflegegrad, Antrag Nachteilsausgleich, Bedarfsbeschreibung, Stellungnahme der Schule, Medikationsvereinbarung, Pflegetagebuch) - 5 Checklisten (Hilfeplangespräch, MD-Begutachtung, Unterlagen Schulbegleitung, Einschulung, Erster Tag als Schulbegleitung) - 5 Notfall- und Handlungspläne (Diabetes Typ 1, Epilepsie, Anaphylaxie, Asthma, Meltdown/Shutdown) ## Rechtliches - [Impressum](https://wolkenfreiezeit.de/impressum) - [Datenschutz](https://wolkenfreiezeit.de/datenschutz) - [AGB](https://wolkenfreiezeit.de/agb) ## Sitemaps - [Sitemap-Index](https://wolkenfreiezeit.de/sitemap.xml) - [Sitemap Hauptseiten](https://wolkenfreiezeit.de/sitemap-main.xml) - [Sitemap Standorte](https://wolkenfreiezeit.de/sitemap-cities.xml) - [Sitemap Wissensportal](https://wolkenfreiezeit.de/wissen-sitemap.xml)