
Kita-Assistenz
Die Kita-Assistenz richtet sich an Kinder mit einer geistigen, körperlichen, Sinnes- und/oder seelischen Beeinträchtigung bzw. an Kinder, die von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind und zum Personenkreis des § 99 SGB IX gehören und noch nicht eingeschult wurden. Sowie an Kinder, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der nicht durch die Ressourcen der Kindertagesstätte abgedeckt werden kann.
Zu den Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf zählen zum Beispiel:
- Lore Ipsum
- Lore Ipsum
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Hierbei orientiert sich die Kitabegleitung an den individuellen Bedürfnissen und Ressourcen des Kindes.
Ziel ist es, dem Kind die Teilhabe am regulären Alltag in der Kindertagesstätte oder Hort zu ermöglichen und bei den lebenspraktischen Verrichtungen zu unterstützen sowie anfallende pflegerische Tätigkeiten zu erledigen.

Bei Fragen zu den Aufgaben der Kita-Assistenz melden Sie sich gerne!
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